Fährt das Fahrzeug ausschließlich der Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-, bzw. Lebenspartner, gewährt die Versicherung i.d.R. einen Partnerrabatt. Wie auch bei andern Rabattarten können falsche Angaben seitens des Versicherungsnehmers zu einer Beitragserhöhung oder einer Vertragsstrafe durch die Versicherung führen.