Lexikon 1. Januar 2006 von forium-Redaktion Neupreisentschädigung Bei einem Totalschaden erhält der Versicherungsnehmer den Neupreis des Fahrzeugs erstattet, wenn das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreitet. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren.