Maklercourtage

Gebühr, die der ^Makler^ für die Vermittlung des Börsengeschäfts erhält. Die depotführende Bank stellt dem Anleger die Maklercourtage zusätzlich zu den institutseigenen Transaktionskosten in Rechnung. Die Courtage ist je Börsenplatz nach Wertpapier-Kategorien einheitlich festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.