Als Kontoführungsgebühr bezeichnet man die Grundgebühr für Girokonten. Meist besteht sie aus einer monatlich fälligen
Pauschale. Bei einigen Girokonten fällt sie jedoch ab einem gewissen monatlichen Gehaltseingang weg. Bei anderen Konten
reduziert sie sich ab einem bestimmten durchschnittlichen monatlichen Guthaben. Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-
und Zivildienstleistende sind von der Kontoführungsgebühr häufig befreit. ^Preismodelle^