Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer oder junger Aktien (s. ^Junge Aktien^) oder Umwandlung von Rücklagen in haftendes Grundkapital. Eine Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden. Das ^Bezugsrecht^ gibt den bisherigen Aktionären das Recht, ihre prozentuale Beteiligung durch den Kauf neuer Aktien zu halten. Bei einer Kapitalerhöhung durch gesellschaftseigene Reserven bekommen die Altaktionäre sogenannte ^Gratisaktien^.

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