Jeder Versicherungsnehmer kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme und einer unbegrenzten Deckung wählen. Bei der Mindestdeckungssumme zahlt der Versicherer nur den gesetzlich festgelegten Betrag.
Forderungen, die diese Summe übersteigen, muss der Versicherungsnehmer selber begleichen. Empfehlenswert ist daher die Vereinbarung einer unbegrenzten Deckungssumme. Diese gilt für Sach- und Vermögensschäden tatsächlich in unbegrenzter Höhe. Bei Personenschäden ist die maximale Deckung auf 7,5 Millionen Euro pro Person beschränkt.