Für das ^Bauspardarlehen^ werden vom Darlehensnehmer feste Zins- und Tilgungsraten geleistet. Da der Darlehenszinssatz über die gesamte Laufzeit festgelegt ist, lässt sich schon bei Darlehensauszahlung die Laufzeit errechnen. Durch ^Sondertilgung^en kann der Darlehensnehmer die Darlehenslaufzeit auch verkürzen.