Bindungsfrist

Für die staatliche Förderung durch ^Arbeitnehmersparzulage^ und/oder ^Wohnungsbauprämie^ gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Innerhalb dieser 7 Jahre darf die Bausparsumme nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Eine Kündigung des Bausparvertrages innerhalb der Bindungsfrist ist grundsätzlich prämienschädlich, d.h. die staatliche Förderung geht verloren. Ausnahmen sind u.a. Arbeitslosigkeit oder Tod des Bausparers. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Bausparer über das Guthaben ohne prämienrechtliche Nachteile frei verfügen.

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