Die Bausparkasse hält nach Vertragszuteilung die Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Überschreitet der Bausparer eine ihm gesetzte Frist zur Einreichung der Beleihungsunterlagen, kann die Bausparkasse einen Bereitstellungszins zum Ausgleich der ihr entgangenen Zinserträge aus der Bauspardarlehensvergabe verlangen.