Beleihungsgrenze

Baudarlehen dürfen einen bestimmten Teil des Wertes eines Pfandobjektes nicht überschreiten und man spricht sinngemäß von einer Beleihungsgrenze. Hypothekenbanken dürfen im erstrangigen Bereich z.B. nur 60 von Hundert des Wertes eines Pfandobjektes beleihen. Bausparkassen können im zweitrangigen Bereich bis zu 80 von Hundert des Wertes des bebauten Grundstückes beleihen.

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