Kündigung und Wechsel: Fristen einhalten!

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Trotzdem gibt es Gründe, eine bestehende Police zu kündigen. Etwa, weil sie zu teuer ist, sich die Lebensumstände geändert haben oder weil ein anderer Versicherer bestimmte Rabatte bietet. Doch wie kommt man aus dem Vertrag wieder heraus?

Möglichkeiten der Vertragskündigung

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1. Ordentliche Kündigung
Regulär kündigen können Sie bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Laufzeit einer privaten Haftpflichtversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Wer eine Vertragsvariante mit mehrjähriger Laufzeit hat, kommt erst nach Ablauf der verlängerten Frist aus dem Vertrag heraus. Für nach dem 24.6.1994 geschlossene Langzeit-Verträge gilt ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und anschließend mit dreimonatiger Frist zum Ende jedes Folgejahres. Die Kündigungsbedingungen für vorher geschlossene Verträge entnehmen Sie bitte der Police.

2. Wie kündige ich? Link: Kündigungsformular zum Downloaden
Kündigen Sie grundsätzlich schriftlich. Vergessen Sie nicht die folgenden Angaben: Anschrift, Vertragsnummer, Kündigungsgrund, Kündigung zum Vertragsablauf oder fristlos, Datum und Unterschrift. Geben Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein auf, dann können Sie den Eingang notfalls auch beweisen. Für das Einhalten der Frist zählt nicht das Absendedatum, sondern der Zeitpunkt des Eingangs bei der Versicherung. Achtung: Nicht immer entspricht das Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr – das genaue Ablaufdatum entnehmen Sie Ihrer Police.

3. Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigungsgründe sind: Tod des Versicherungsnehmers, Schadensfall, Prämienerhöhung ohne Erweiterung des Versicherungsumfangs

  • Tod des Versicherungsnehmers Stirbt der Versicherungsnehmer, können die Angehörigen kündigen. Erfolgt keine Kündigung, endet der Vertrag zur Fälligkeit der nächsten Beitragszahlung. Mitversicherte Hinterbliebene sind bis dahin geschützt. Eine Übernahme des Vertrages durch Angehörige ist möglich.
  • Schadensfall Im Schadensfall kann zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode oder mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer eingehen.
  • Prämienerhöhung ohne Leistungsausweitung Erhöht die Versicherung die Prämie, ohne dafür auch Mehrleistungen anzubieten, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Dafür haben Sie einen Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers Zeit. Sie können immer frühestens zum Zeitpunkt, an dem die Prämienerhöhung wirksam wird, kündigen. Bei älteren Verträgen darf nur dann gekündigt werden, wenn die Prämie um einen bestimmten Mindestprozentsatz ansteigt. Dieser Prozentsatz hängt davon ab, wann Ihr Vertrag geschlossen wurde:
    • Für Vertragsabschlüsse nach dem 29.7.1994 gilt grundsätzlich: Bei jeder Prämienerhöhung ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
    • Für Vertragsabschlüsse zwischen 1.1.91 und 24.6.94 gilt: Erhöht sich die Prämie um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent gegenüber der Erstprämie, darf gekündigt werden.
    • Für Vertragsabschlüsse vor dem 1.1.1991: Eine Prämienerhöhung um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 20 Prozent innerhalb der letzten drei Jahre rechtfertigt die Kündigung.

Tipp: Dem Versicherer steht auch bei vorzeitiger Kündigung die Prämie für das gesamte Versicherungsjahr zu, deshalb sollte immer erst zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Übrigens kann auch der Versicherer den Vertrag kündigen, zum Beispiel nach einem Schadensfall. Bieten Sie ihm an, von sich aus zu kündigen – als „Gekündigter“ haben Sie eventuell schlechte Karten bei neuen Anbietern.

Was mache ich bei einer Änderung der Lebenssituation?
Damit die Versicherung im Fall der Fälle auch zahlt, sollten Sie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend angeben. Wenn Sie zum Beispiel mit jemandem zusammenziehen, Kinder bekommen, ein Pferd kaufen, ein Haus erben oder neuerdings Jagdsport betreiben, muss Ihr Versicherungsschutz angepasst werden.

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