Vor dem Kauf eines Grundstücks sollten Interessenten auf mögliche Wegerechte achten. Wenn Grundstücke geteilt werden, komme es vor, dass eine Fläche nur über ein anderes privates Grundstück erreicht werden kann, warnt die Signal Iduna in Hamburg.
Auch wenn die Durchfahrt ein seit langem bestehendes Gewohnheitsrecht ist, sollten sich Käufer darauf nicht verlassen. Wechselt das Nachbargrundstück den Besitzer, muss der neue Eigentümer die stillschweigende Duldung nicht in jedem Fall fortführen.
Käufer sollten deshalb prüfen, ob ihr Wegerecht im Grundbucheintrag des fremden Grundstücks vermerkt ist.