Unzulässige Bankgebühren

  • Urteile gegen unrechtmäßige Gebühren
  • Was darf die Bank fordern, was nicht?
  • Wie kann der Kunde sich wehren?

Der Berliner Finanzvergleich forium.de hat recherchiert, welche Gebühren Bankkunden bezahlen müssen und welche nicht. Trotz zahlreicher Gerichtsurteile gibt es immer wieder Banken, die ihre Kunden unrechtmäßig zur Kasse bitten.

„Ein wahrer Dauerrenner sind Preisaufschläge für nicht ausgeführte Lastschriften mangels Kontodeckung“ erklärt Caroline Benzel von forium.de. „Der Bundesgerichtshof hat seit 1997 immer wieder gegen diese Praxis entschieden – zuletzt im März 2005.“ Ebenso unerlaubt sind Gebühren für Nachforschungsaufträge oder Kontopfändungen.

Viele Bankkunden wissen aber nicht, welche Forderungen sie tatsächlich bezahlen müssen und welche nicht. Auf der Homepage www.forium.de finden Interessierte eine Übersicht über unzulässige Bankgebühren und die entsprechenden Gerichtsurteile.

„Bankkunden sollten im Zweifelsfall zunächst mit ihrem Bankberater sprechen und auf die entsprechenden Urteile verweisen, oder geleistete Zahlungen schriftlich zurückfordern. Unter Umständen kann auch ein Bank-Ombudsmann vermitteln. Ein Rechtstreit wird sich aber in den seltensten Fällen lohnen“, meint die Online-Redakteurin.

Über forium.de:
Das Berliner Unternehmen forium.de ist eine der größten europäischen Finanz-Vergleiche im Internet. Unabhängig, objektiv und anonym werden Angebote für Ratenkredite, Kreditkarten, Privatkonten, Tagesgeldkonten, Geldanlage, Versicherungen, Bausparverträge und Baufinanzierung nebeneinander gestellt. Der Kunde kann so das für ihn günstigste Angebot finden.

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