Gläserner Bankkunde zunächst undurchsichtig

Ab April 2005 sollen Bankkunden keine Geheimnisse mehr vor dem Finanzamt haben. Das zumindest plant das Finanzministerium im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Ab diesem Zeitpunkt können die Finanzämter automatisch die Kontodaten jedes Bankkunden abrufen, ohne dass dieser davon erfährt. Dabei erfragt der Fiskus Namen, Anschrift und Geburtsdatum eines Kunden, nicht jedoch den Kontostand.
Erst im Verdachtsfall können die Ämter auch auf die Vermögensdaten zugreifen.

Wie so oft werden die Pläne der Bundesregierung von technischen Pannen verzögert. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) gestern berichtete, kann das geplante Vorhaben aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht pünktlich umgesetzt werden. Die SZ berief sich auf einen Brief des Zentralen Kreditausschusse an das Bundesfinanzministerium, in dem um eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten gebeten wird. Hintergrund der Verzögerung sind Differenzen zwischen dem Bundesamt für Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht über technische Details bei der Kontenabfrage.

Sobald die technischen Probleme behoben sind, hat das Finanzministerium mit weiteren Problemen zu rechnen. Schon im Vorfeld hatte die Einführung des „gläsernen Bankkunden“ für Aufruhr gesorgt – inzwischen liegen zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht, über die im Herbst entschieden wird. Vielleicht wird der gläserne Kunde nach dem Urteil schnell wieder undurchsichtig fürs Finanzamt.

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