Jahresarchiv: 2004

Bestnote „*****“ für Berufsunfähigkeitsschutz

Das Vergleichs- und Informationssoftwarehaus Morgen&Morgen bewertet die Berufsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt mit „ausgezeichnet“. Das Gesamtergebnis des Berufsunfähigkeitsratings basiert auf insgesamt fünf Teilkriterien, die auch maßgeblich unternehmensinterne Daten berücksichtigen. Die Einzelbewertung des CosmosDirekt Comfort-Schutzes lautet wie folgt:

  • BU-Versicherungsbedingungen: ausgezeichnet
  • BU-Kompetenz: sehr gut
  • BU-Solidität: sehr gut
  • BU-Antragsfragen: ausgezeichnet

Mit 183.001 Berufsunfähigkeitsverträgen im Jahr 2003 gehört CosmosDirekt zu den größten Berufsunfähigkeitsversicherern in Deutschland.
 
Pressemitteilung der Cosmos Versicherung

CosmosDirekt hält Gesamtverzinsung stabil bei 4,5%

Beim größten Direktversicherer Deutschlands CosmosDirekt bleibt die Gesamtverzinsung für kapitalbildende Lebensversicherungen auch in 2005 unverändert bei 4,5 %.
Die Gesamtverzinsung der Verträge setzt sich aus der garantierten Verzinsung von 2,75 % und einer (nicht garantierten) Überschussbeteiligung von 1,75 % zusammen. Zusätzlich erhalten die Kunden noch Risiko- und Kostengewinne sowie einen Schlussgewinn.
Weiterlesen »

Postbank: Neue Preise beim Online-Brokerage

Frohe Kunde für alle, die schnell und kostengünstig ihre Wertpapiergeschäfte abwickeln wollen. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Postbank ihre Transaktionsentgelte für die Wertpapierplattform www.easytrade.de zum Teil drastisch senken. So berechnet die Postbank bei Ordervolumen bis 1.200 Euro zukünftig nur noch pauschal 6,66 Euro. Bis zu einem Ordervolumen von 2.600 Euro beträgt das Entgelt 9,95 Euro. Bei Orders bis 5.200 Euro sind es einheitlich 12,95 Euro je Online-Transaktion, bei darüber hinaus gehenden Beträgen 18,95 Euro.
Weiterlesen »

Neuregelungen zum Zahnersatz 2005

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Ab 1. Januar 2005 gilt das neue Recht für Zahnersatz – statt des bisherigen prozentualen Zuschusses übernehmen die Krankenkassen einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss.
Nicht in allen Bundesländern wird es eine Übergangsregelung geben. Daher stellt sich die Frage, welchen Anteil die Krankenkassen bei Zahnersatz übernehmen, der zwar in 2004 genehmigt, jedoch erst in 2005 eingegliedert wird. Für die Versicherten der IKK-Direkkt kein Problem – Heil- und Kostenpläne auf dem bisher gültigen Formular, die bis 31.12.2004 bei der Kasse eingegangen sind, werden nach altem Recht bezuschusst. Voraussetzung: Der Zahnersatz wird bis 30.06.2005 eingegliedert.
Für diese Entscheidung hat sich der Verwaltungsrat der IKK-Direkkt stark gemacht. Die Versicherten haben damit Gewissheit über die Zuschusshöhe, selbst wenn sie die Eingliederung erst im nächsten Jahr vornehmen lassen.
Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt, zeigt sich zufrieden mit dieser Regelung: „Damit können unsere Versicherten, die ihren Heil- und Kostenplan noch in diesem Jahr bei uns einreichen, die Weihnachtszeit entspannt genießen.“
Als Krankenkasse, die Anfang 2003 auf Initiative der Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründet wurde, verfügt die IKK-Direkkt über besondere Kompetenz im Bereich Zahnersatz. Sie bietet unter www.ikk-direkkt.de weitgehende Informationen rund um das Thema Zähne. Für spezielle Fragen der Versicherten steht die Hotline 01802 455 347 (nur 6 Ct./Anruf) zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen durch Kassenfusion bestätigt

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Kassenpatienten ihr Sonderkündigungsrecht auch dann ausüben können, wenn es nach der Fusion zweier gesetzlicher Krankenkassen zu einer Beitragserhöhung kommt. Verschiedene Kassen hatten in der Vergangenheit ihren Mitgliedern in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht verwehrt.

Weiterlesen »