Monatsarchiv: Juni 2004

Altersteilzeit: Unternehmen müssen jetzt mögliche Insolvenz absichern

Drei Jahre hat Werner S. für das halbe Gehalt gearbeitet. Jetzt bleibt der 60-Jährige zu Hause und genießt seine Altersteilzeit: Die nächsten drei Jahre zahlt sein Chef das aufgesparte Gehalt jeden Monat weiter. Aber was passiert, wenn seine Firma in dieser Zeit Pleite geht? Damit Werner S. nicht auf sein bereits verdientes Geld verzichten muss, kann er jetzt von seinem Chef verlangen, seine künftigen Gehaltszahlungen abzusichern. Dahinter steckt eine Änderung im Altersteilzeitgesetz: Sie verpflichtet alle Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2004, Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen gegen Insolvenz zu schützen. Der Unternehmer muss sogar seinen Angestellten alle sechs Monate schriftlich nachweisen, dass das angesparte Geld sicher angelegt ist. „Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen ihm gesetzliche Sanktionen“, weiß Rudolf Servatius, Kredit-Experte der R+V Versicherung. Im Insolvenzfall kann die Unternehmensführung sogar mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
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NetBank AG gewinnt beim Deutschen Multimedia Award 2004

Pressemitteilung der NetBank 
Hamburg, 30. Juni 2004 – In Berlin fand am 29. Juni 2004 im Rahmen des DMMK Deutscher Multimedia Kongress – Digitale Wirtschaft die Preisverleihung des wichtigsten deutschen Online-Awards statt. Von den über 420 eingereichten Arbeiten zum Deutschen Multimedia Award nominierte die Expertenjury 16. Weitere acht Beiträge standen im Finale zum Sonderpreis Barrierefreiheit, den die NetBank AG mit ihrem barrierefreien Internetauftritt gewann.
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Kein Anspruch auf Erstattung von Medikamenten

Kassenpatienten haben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keinen Anspruch auf die Erstattung von Medikamenten, die zwar in anderen Ländern der Europäischen Union, nicht aber in Deutschland bzw. EU-weit zugelassen sind.

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Sonderleistungsentgelte von Banken häufig unzulässige

In der Regel bitten Banken ihre Kunden für so genannte Sonderleistungen ordentlich zur Kasse. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, stoßen die Verbraucherschützer im Rahmen ihrer Vertragsüberprüfungen immer wieder auf unzulässige Klauseln im Kleingedruckten und den Kostenverzeichnissen der Institute – Klauseln mit denen man sich nicht immer abfinden muss.

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BGH-Urteil: Reisepreis kann bei Hurrikan zurückgefordert werden

Regionen wie beispielsweise die Dominikanische Republik sind bekannt für extreme Wetterlagen. So treten Stürme dort häufig auf. Reisende mit diesen Ferienzielen müssen nach einem Urteil des BGH in der Regel von ihrem Reiseveranstalter vor dem Abflug informiert werden, wenn der Wetterdienst eine Vorwarnung für einen Hurrikan im Zielgebiet mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ausgibt.

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