Versicherungsunternehmen weisen endlich auf Ombudsmann hin

Die Versicherungsunternehmen, die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind, werden künftig in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen auf den Ombudsmann der Versicherungen hinweisen, der Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern schlichten soll.

Der Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten (BdV), Beiratsmitglied beim Verein Versicherungsombudsmann e.V., hatte den Vorstand des Vereins Versicherungsombudsmann e. V. Anfang 2003 aufgefordert, von den Versicherungsunternehmen konsequente Hinweise auf die Streitschlichtungsmöglichkeit einzufordern. Der BdV hatte in der Vergangenheit festgestellt, dass beinahe kein Unternehmen in den Versicherungsbedingungen auf die für Versicherungsnehmer kostenlose Streitschlichtungsmöglichkeit hinwies. In der Satzung des Ombudsmanns ist eine Hinweispflicht der Unternehmen geregelt.

„Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. Der BdV hat im November 2003 nun die Zusage erhalten, dass die Versicherungsunternehmen künftig besser informieren werden“ so Frank Braun, Geschäftsführer des BdV. Dies sei erfreulich, man werde die Umsetzung beobachten. Auch die Stiftung Warentest hat angekündigt, bei künftigen Vergleichen in FINANZtest die Erfüllung der Hinweispflicht zu prüfen.

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