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Bausparen zahlt sich aus

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Wer glaubt, ein Bausparvertrag eigne sich nur für Häuslebauer, ist im Irrtum. Vor allem als Geldanlage sind Bausparkonten zur Zeit besonders attraktiv – insbesondere, wenn Bausparer zusätzlich die staatlichen Förderungen erhalten: Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie.

    Wohnungsbauprämie
    Recht auf die Wohnungsbauprämie haben alle, deren zu versteuerndes Einkommen bei weniger als 25.600 Euro (bei Ehepaaren 51.200 Euro) liegt. Die Prämie beträgt zehn Prozent auf eine maximale Sparleistung von 512 Euro, also 51,20 Euro (bei Ehepaaren 102,40 Euro). Das wären bis 2009 immerhin noch 358,40 Euro (bei Ehepaaren 716,80 Euro).

    Allerdings dürfen Bausparer erst nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Vor Ablauf der Sperrfrist darf das Gesparte nur für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ (z.B. Kauf einer Wohnungseinrichtung, Inanspruchnahme des Bauspardarlehens, etc.) verwendet werden, sonst sind die bereits beantragten Prämien verloren.

    Arbeitnehmer-Sparzulage
    Die Arbeitnehmer-Sparzulage steht übrigens nicht auf der Streichliste der Bundesregierung. Erhalten Sie Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in Höhe von maximal 480 Euro im Jahr, wird dies vom Staat mit einer zehnprozentigen Zulage (max. 48 Euro je Arbeitnehmer) gefördert. Die Zulage erhalten alle, die weniger als 17.900 Euro (Ehepaare 35.800 Euro) im Jahr verdienen.

    Vermögenswirksame Leistungen können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt.

    Wichtig: Manchmal zahlt der Arbeitgeber jedoch nicht die vollen 40 Euro pro Monat, sondern nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 25 EUR. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die restlichen 15 Euro selbst bezahlen, um auf den maximal geförderten Sparbetrag zu kommen und die volle Zulage von 48 Euro einzustreichen.

Alleinstehende, die bis zum 31.12.03 einen Bausparvertrag abschließen, können also pro Jahr eine staatliche Förderung von bis zu 99,20 Euro (51,20 Euro Wohnungsbauförderung + 48 Euro Arbeitnehmersparzulage) erhalten. In sieben Jahren sind dies immerhin 694,40 Euro, die der Staat Ihnen schenkt. Ehepaare erhalten sogar das Doppelte (1388,80 Euro in sieben Jahren), wenn beide Ehepartner gemeinsam die Einkommensgrenze von 35.800 Euro nicht überschreiten und beide berufstätig sind.

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