Monatsarchiv: September 2003

Den Rotstift effektiv ansetzen

Die gute Nachricht zuerst: In den Kfz-Haftpflichtversicherung können die Autofahrer mit weniger Umstufungen bei den Typ-klassen als im Vorjahr rechnen; moderat auch die Veränderun-gen in der Vollkasko-Versicherung; mehr Veränderungen gibt es traditionell in der Teilkasko-Versicherung. Dies hat die Typklassenüberprüfung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergeben. Die Ausreißer im positiven Sinne: Der Mercedes C 220 CDI (-5 Klassen in der Haftpflicht), der Peugeot CC 2.0 (-12 Klassen in der Vollkasko) und der Opel Astra F CC TD (-6 Klassen in der Teilkasko). Doch auch bei günstigeren Einstufungen halten sich die Preisvorteile in Grenzen. Autofahrer, die bei der Versicherung wirklich den Rotstift ansetzen wollen, sollten den Kündigungstermin – 30. November mit Wirkung zum Jahresende – nutzen und zu einem günstigeren Direktversicherer wechseln.
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Die Bahn mit neuen Sparpreisen

Die Bahn will Billig-Airlines den Wind aus den Segeln nehmen. Ab nächste Woche Montag bietet das Unternehmen Sonderbedingungen für den „Surf-and-Rail-Tarif“. Wer im Internet bucht und mit der Kreditkarte zahlt, bekommt für 50 Euro eine Hin- und Rückfahrt. Am Tag der Deutschen Einheit setzt die Bahn noch eins drauf: Auf jedem Bahnhof kosten Hin- und Rückfahrttickets im Fernverkehr 25 Euro.

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Gebäudeversicherer kündigen Verträge

Viele Versicherungsnehmer bekamen von ihrem Gebäudeversicherer in den letzten Tagen ausgesprochen unerfreuliche Post. Ihnen wurde der Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt – obwohl sie oftmals seit vielen Jahren Kunden waren und immer pünktlich bezahlt haben. Begründet wird dies von den Versicherungsgesellschaften mit einem höheren Risiko, dem das Haus des Kunden insbesondere durch die Gefahren Hochwasser und Überschwemmungen ausgesetzt sei.

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Spartarif für Ehepaare in der Autoversicherung

Die Zeitschrift Finanztest hat den „Paarspar-Tarif“ der Direct Line Versicherung unter die Lupe genommen. Der Tarif ist speziell für Ehepartner entwickelt worden: Wenn zum Beispiel der Ehemann bereits seit Jahren unfallfrei fährt und sich die Frau nun auch ein Auto anschafft, wird sie in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Maßgebend ist also immer die Schadenfreiheitsklasse des besser eingestuften Partners.

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AOK: Reform birgt Chancen für mehr Versorgungsqualität

Pressemitteilung der AOK 
 
Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes enthält das heute vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) eine Reihe begrüßenswerter Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung und zum Abbau von Versorgungsdefiziten.
Die AOK wird von diesen neuen Möglichkeiten im Interesse von besserer Versorgung intensiv Gebrauch machen. Hierzu gehörten auch Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität. Zu einer stärkeren Patientenorientierung werde unter anderem auch die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung beitragen. Allerdings sei ein noch wesentlich stärkerer und flexiblerer Vertragswettbewerb notwendig, um Produktivitätssteigerungen in der Gesundheitsversorgung zu erzielen.
Das Gesetz werde zu einer Entlastung der Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung führen, während die Entlastung der Beiträge der Kassenmitglieder überwiegend durch Leistungsausgrenzungen erreicht werde und damit letztlich vorwiegend von den Patienten bezahlt werden müsse. Die nachhaltige Stärkung der Finanzkraft der Kassen muss Inhalt des nächsten Reformkonsenses sein.
Einer langjährigen Forderung der AOK entspreche im GMG die Wieder-Inkraftsetzung der Festbetragsregelung für Analog-Arzneimittel unabhängig von Patentschutzlaufzeiten. Dies fördere einen preisstabilisierenden Wettbewerb in einem wachsenden Marktsegment und werde dazu beitragen, die überdurchschnittlichen Ausgabenanstiege für Arzneimittel zu bremsen.
Ebenso werde mit der Öffnung des Arzneimittelvertriebs für qualitätsgesicherten Versandhandel den Interessen der Versicherten an einer effizienten Versorgung gefolgt, wenn auch die Öffnung für Mehrbesitz noch sehr restriktiv bleibe.
In der Gesamtbetrachtung des Gesetzentwurfs konstatiert die AOK neben der finanziellen Mehrbelastung für Versicherten und Patienten auch Maßnahmen zur Steigerung von Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung durch mehr Vertragswettbewerb, die durchaus Handlungsspielraum zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreservenbieten. Diese Reserven wird die AOK im Interesse der Patienten und Versicherten voll ausschöpfen.
Die AOK

Kunden haben Auskunftsanspruch gegen private Krankenversicherung

Wird einem Patienten die Erstattung der Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung verweigert, ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, ihrem Versicherungsnehmer ein dafür maßgebliches ärztliches Gutachten offen zu legen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, gehört dazu unter anderem auch der Name des Gutachters.

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