Die
Mehr Durchdringung soll dabei durch Transparenz und Kundenfreundlichkeit erreicht werden. Möglich ist dies hauptsächlich durch eine klare Definition, wann der Versicherte berufsunfähig ist und Anspruch auf eine monatliche Rente hat. Der so genannte Ausschluss der abstrakten Verweisung ist einer der wichtigsten Aspekte einer Berufsunfähigkeit. Wird diese Klausel nicht im Vertrag aufgeführt, können die Folgen für den Versicherten verheerend sein. Denn: Obwohl der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, könnte er gezwungen sein, einer noch möglichen anderen Tätigkeit nachzugehen. Die verzichtet auf diese Möglichkeit der abstrakten Verweisung.
Weitere Verbesserungen betreffen die Prüfung des Anspruchs. Diese erfolgt in nur wenigen Wochen. Somit werden lange Wartezeiten vermieden. Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wird diese grundsätzlich zeitlich unbefristet anerkannt. Zeitliche Befristungen sind nur in begründeten Einzelfällen und selbst dann nur einmalig für maximal 12 Monate möglich. Ergibt die Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, können die gestundeten Beiträge in Raten und somit finanziell verträglich zurückgezahlt werden.
Diese Qualitätsverbesserungen wurden jetzt auch offiziell für sehr gut befunden: Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg hat der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung das Topsiegel FFF vergeben.
„Berufsunfähigkeit ist längst kein Einzelfall mehr. Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig. Diese Gefahr ist vielen nicht bewusst, so hat weit mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen“, warnt Jauert. Auch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht
mit einer Unfallversicherung verwechselt werden. Denn es sind nur selten Unfälle, sondern in den meisten Fällen Krankheiten wie Rückenleiden und Depressionen, die für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich sind.
Pressemitteilung der