Monatsarchiv: Juli 2003

„In action“ hilft kein Aufpassen

„Ein Unfall – das passiert mir doch nicht!“ viele Bundesbürger stehen offensichtlich auf diesem Standpunkt und ignorieren, dass allenthalben Unfallgefahren lauern. Dabei hilft „in action“ – sei es beim Herumtoben, beim Sport, beim Hausputz oder beim Heimwerken – leider zu häufig kein Aufpassen. Das beweist auch die Statistik, nach der fast acht Millionen Menschen jährlich einen Unfall erleiden; davon ca. 70 Prozent im privaten Lebensbereich.
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American Express Bank senkt Kreditzinsen um bis zu drei Prozent

Die American Express Bank bietet ab dem 01. August einen noch günstigeren Ratenkredit an, der besonders ab einer Laufzeit von 36 Monaten sehr attraktiv ist. Bei einem Kreditbetrag von 10.000,- Euro und einer Laufzeit von 48 Monaten liegt der neue Zinssatz für diesen Ratenkredit bei 6,95 Prozent p.a. und wurde somit um drei Prozent gesenkt. Die sonst bankübliche Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
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Krankenkassen: Beitragssatzsenkungen 2004 möglich

Pressemitteilung der AOK 
 
Die Spitzenverbände der Krankenkassen erklärten heute in einem Gespräch mit Staatssekretär Klaus Theo Schröder im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), dass die Beitragssätze im Jahr 2004 gesenkt werden.
Das Maß der Absenkung sei abhängig von der finanziellen Situation der einzelnen Krankenkasse. Voraussetzung für eine Beitragssatzsenkung sei, dass die angekündigten Entlastungen tatsächlich finanzwirksam sein werden.
Möglich werde die spürbare Beitragssatzsenkung im Jahr 2004 auch durch die Ankündigung der Politik, nunmehr eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, die es ermögliche, die vorhandenen und weiter auflaufenden Defizite der gesetzlichen Krankenkassen über mehrere Jahre abzubauen.
Die Kassen wollen jede Möglichkeit zu Beitragssatzsenkungen nutzen, um die Beitragszahler und insbesondere die Versicherten, die mit der Gesundheitsreform 2003 durch Zuzahlungserhöhungen belastet werden, zu entlasten.
Für das Jahr 2003 gehen die Spitzenverbände von stabilen Beitragssätzen aus. Angesichts des harten Beitragswettbewerbs zwischen den einzelnen Kassen sei es geradezu absurd, eine gesetzliche Verpflichtung zur Beitragssatzsenkung zu erwägen.

Kurzfristige Beitragssenkung bei Krankenkassen nicht möglich

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Wegen ihrer sehr guten Finanzsituation beschloss die DirektIKK:GesundheitsTechnik (DGT), ihren bereits günstigen Beitragssatz von 12,9 % auf 11,8 % zu senken. Das Bundesversicherungsamt verweigerte die Genehmigung. Zur Begründung verwies das Amt auf das kurze Bestehen der Krankenkasse seit dem 01.02.2003 und verlangt einen längeren Beobachtungszeitraum.
Das eingeschaltete Sozialgericht Kiel bestätigt nun in einem Eilbeschluss die Meinung des Amtes. Obwohl die DirektIKK:GesundheitsTechnik glaubhaft gemacht hat, dass sie am Ende des Jahres 2003 ein Vermögen von ca. 150 % einer Durchschnittsmonatsausgabe hat, soll es nach dem Gesetz erst frühestens im nächsten Jahr möglich sein, die Beiträge zu ermässigen. Nach Meinung des Sozialgerichts lässt das Gesetz vom Grundsatz Beitragsermässigungen bei Krankenkassen während des Haushaltsjahres nicht zu.
Der Verwaltungsratsvorsitzende, Peter K. Thomsen, versteht die Welt nicht mehr. Ganz Deutschland wartet auf einen Wirtschaftsaufschwung, zu dem bekanntlich auch niedrigere Krankenkassen beiträge beitragen können und das soll nun per Gesetz nicht möglich sein? Wir sind damit nicht einverstanden und werden Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen, so Thomsen weiter.

Chance auf sinkende Beitragssätze um den Preis harter Zuzahlungserhöhungen

Pressemitteilung der AOK 
 
Das Ergebnis der Gesundheitsreform-Verhandlungen bringt nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes positive Ansätze für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit und die Aussicht auf sinkende Beitragssätze, wenn die Arbeitslosigkeit demnächst deutlich zurückgeht, dies allerdings um den hohen Preis harter Zuzahlungserhöhungen, Leistungskürzungen und Leistungsausgliederungen für Patienten und Versicherte.
Positiv vermerkte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dass das Drängen der Krankenkassen auf mehr Wettbewerb und bessere Qualität der Versorgung einigen Erfolg gehabt habe. So werde es wohl für die Kassen möglich werden, mit Versandhandels-Apotheken günstige Konditionen für gute Medikamente zu vereinbaren. Das werde vor allem den chronisch Kranken nutzen und könne zugleich helfen, Kosten zu sparen.
Finanzierung ssicherheit in der integrierten Versorgung
Auch im Bereich der integrierten Versorgung, also spezieller Netze mit niedergelassenen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern, werde es jetzt eine erste Sicherheit zur Finanzierung solcher Versorgungsstrukturen geben. Eine Stärkung des Wettbewerbs sieht die AOK auch in der Möglichkeit, künftig Gesundheitszentren einzuführen. Allerdings sei hier sicher noch viel Nacharbeit notwendig. Ahrens: „Es wird darum gehen, im Gesetzgebungsverfahren die Politik davon zu überzeugen, dass noch mehr Wettbewerb unter Leistungserbringern möglich und sinnvoll ist.“
Positiv sei auch, dass es mehr Patientenorientierung und mehr Transparenz für alle Beteiligten geben werde. Ahrens begrüßte, dass die Veränderungen im Zahnersatzbereich wenigstens einen Wettbewerb zwischen GKV und PKV vorsehen und die dazu notwendigen Änderungen bis Anfang 2005 zu entwickeln seien. Eine generelle Herausnahme des Zahnersatzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung habe man zum Wohle der Versicherten immerhin verhindern können.
Beitrags-Entlastung wird zu optimistisch dargestellt
Als zu optimistisch bewertet die AOK die angepeilten Wirkungen der erheblichen Zuzahlungserhöhungen und Leistungsausgrenzungen für die Versicherten und Patienten auf die Beitragssatzsituation der Kassen für das Jahr 2004 und die Folgejahre. Den im wesentlichen aus Mehrbelastungen der Versicherten bestehenden Entlastungen der Kassen von bis zu 10 Milliarden in 2004 stünden bis Ende 2004 zu erwartende Mehrbelastungen der Kassen aus aufgelaufenen Defiziten und aus aufzufüllenden Defiziten sowie aus der weiterlaufenden Ausgabendynamik in 2003 und 2004 gegenüber.
Diese dürften sich für alle gesetzlichen Krankenkassen bis Anfang 2004 bereits auf rund 7 Milliarden Euro summiert haben. Da das Reformpaket keine harten Ausgabenbegrenzungen vorsehe, würden die Ausgaben daher auch 2004 weiter deutlich wachsen. Ahrens: „Über alle Kassen gesehen dürfte die Reform bis Ende 2004 im wesentlichen nur Beitragssatzstabilität bringen, aber keine deutlichen Beitragssatzsenkungen erlauben, es sei denn, die Konjunktur springt an und die Kassen bekommen von aus der Arbeitslosigkeit geholten neuen Beschäftigten auch mehr Beiträge.“
Hier, so Ahrens weiter, hätten nur klare und schnell wirksame Ausgabenbegrenzungen geholfen und eine Erschließung nachhaltiger neuer Finanzierung

Entlastung durch Steuerreform wird durch Mehrbelastungen bei der Gesundheitsreform verfrühstückt

Pressemitteilung der AOK 
 
Angesichts einer offenbar kurz bevorstehenden Einigung über eine gemeinsame Gesundheitsreform appellierten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen an die Politik, diese einmalige Chance zu einer grundlegenden Strukturreform zu nutzen.
Um das Vertrauen der Wähler in die Politik nicht zu gefährden, sollten die Reformen sozial ausgewogen und gerecht gestaltet werden, forderten die Kassen. Sie warnten davor, einseitig die Versicherten für die derzeitigen Einnahmeprobleme sowie für ungelöste Kapazitäts- und Qualitätsprobleme im Gesundheitswesen mittels Leistungsausgrenzungen und Zuzahlungen büßen zu lassen.
Bleibt es bei den sich abzeichnenden Leistungsausgrenzungen und Zuzahlungen, drohe Patienten und Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ein jährliches Notopfer in zweistelliger Milliardenhöhe, durch das allerdings der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nur vorübergehend sinken dürfte.
Die Einkommensvorteile aus der Steuerreform würden so vor allem den Versicherten mit mittlerem Einkommen genommen, während untere Einkommensschichten durch die Härtefallregelung schnell die Zuzahlungsgrenze erreichen würden. Steuerentlastungen würden so der großen Mehrheit der Versicherten wieder genommen durch Zusatzbeiträge, erhöhte Zuzahlungen und Praxisgebühren.
Da die sozial notwendigen Härtefallregelungen nicht aus Steuergeldern finanziert werden sollen, sondern von den Mitgliedern der jeweiligen Kasse aufzubringen seien, programmiere eine derartige Reform auch weitere Wettbewerbsverzerrungen. Insgesamt rechnen die Kassen daher mit konjunkturdämpfenden Effekten in zweistelliger Milliardenhöhe. Da vor allem die Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen bluten müssten, fehle der Konsumnachfrage in Deutschland damit der entscheidende Impuls.
Die rund sieben Milliarden Entlastung aus der vorgezogenen Steuerreform würden durch einen gut doppelt so starken Einkommensausfall zunichte gemacht. Dann würden die Arbeitgeber trotz gesunkener Aufwendungen für Krankenversicherungsbeiträge auch keine neuen Arbeitsplätze schaffen können.
Private Zusatzversicherungen werden teuer
Eine Ausgliederung des Krankengeldes und des Zahnersatzes in private Zusatzversicherungen lehnten die Kassen entschieden ab. Die gesetzlichen Krankenkassen könnten diese Leistungen wesentlich wirtschaftlicher und preisgünstiger absichern als die private Versicherungswirtschaft. Auch dürften medizinisch notwenige Leistungen nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen werden.
Die Spitzenverbände forderten deshalb die Verhandlungspartner von Regierung und Opposition auf, im Interesse einer besseren Versorgungsqualität und von mehr Wirtschaftlichkeit klare Regelungen zum Vertragswettbewerb bei Ärzten und zugkräftige Maßnahmen zur Behebung von Über-, Unter- und Fehlversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beschließen. Um einen Qualitätswettbewerb unter den Ärzten zu initiieren, müssten die Blockademöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen fallen.
Überkapazitäten in der vertragsärztlichen und der stationären Versorgung müssten abgebaut werden können. Flankiert werden müsse diese Maßnahme durch eine Liberalisierung des Arzneimittelmarktes. Geeignete Instrumente hierzu seien die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken, die Einführung des Versandhandels, Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel und die Positivliste. Dringend notwendig sei auch die Einführung der sogenannten vierten Hürde im Arzneimittelbereich zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln.
Widerstand gegen Reform ohne nachhaltige Wirkung
Die Kassen kündigten entschiedenen Widerstand an, falls die strukturellen Reformen auf der Strecke blieben und von der Reform nur Lastenverschiebungen übrig blieben. Solch eine Reform bliebe ohne nachhaltig stabilisierende Wirkung für die Beitragssätze, weitere Beitragssatzsteigerungen seien durch Geschenke an die Leistungserbringer geradezu programmiert.
Die Bereitschaft der Bürger, neue Lasten zu tragen, werde zerstört, wenn die notwendigen strukturellen Reformen ausblieben und medizinisch notwenige Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgeschnitten würden. Repräsentative Umfragen zeigten außerdem, dass ein Abbau von Leistungen zugunsten stabiler Beitragssätze nicht den Wünschen der Bürger entspreche.
Dann sei eine öffentliche Diskussion erforderlich, warum so viele Politiker bereit seien, lieber den Patienten Leistungsausgrenzungen, Zuzahlungserhöhungen und Praxisgebühren für Arztbesuche zuzumuten, anstatt auch Zahnärzte, Ärzte, Apotheker und Pharmafirmen dem rauen Wind des Wettbewerbs auszusetzen.
Eine Diskussion wollen die Kassen dann auch anstoßen, welchen Sinn in einer sozialen Marktwirtschaft eine Reform habe, als deren Folge sich Leistung für die Mehrheit mit mittleren Einkommen noch weniger lohne als bisher, während Beamte und Großverdiener in der privaten Krankenversicherung weiter vor solchen Lasten verschont blieben. Zu diskutieren sei dann auch der Skandal, dass große Volksparteien durch diese Reform die Flucht der freiwillig gesetzlich Krankenversicherten in die private Krankenversicherung programmierten.

Selbstverwaltung der AOK-Gemeinschaft fordert umfassende Reformen

Pressemitteilung der AOK 
 
Eine umfassende Gesundheitsreform hat heute der Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes in einer Resolution von der Verhandlungskommission für die Gesundheitsreform gefordert. Angesichts der gravierenden strukturellen und konjunkturellen Probleme im Gesundheitswesen sei eine umfassende Reform unausweichlich.
Daher dürften die gemeinsamen Reformanstrengungen von Regierung und Opposition nicht nur bei Kostendämpfungsmaßnahmen stehen bleiben, sondern müssten auch umfängliche Strukturmaßnahmen bringen, damit eine nachhaltige Stabilität der finanziellen Basis der gesetzlichen Krankenversicherung( GKV) und eine qualitativ verbesserte Versorgung zukünftig gewährleistet seien.
Regelungen zum Vertragswettbewerb dringen nötig
Im Interesse einer besseren Versorgungsqualität und von mehr Wirtschaftlichkeit seien daher dringend Regelungen zum Vertragswettbewerb notwendig, die auch den Abschluß von Einzelverträgen zwischen Kassen und Ärzten möglich machen müssten. Über-,Unter und Fehlversorgung müssten abgebaut werden. Hinzukommen müsse eine Liberalisierung des Arzneimittelmarktes.
Geeignete Instrumente hierzu seien die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken, die Einführung des Versandhandels, Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel und die Positivliste. Dringend notwendig sei auch die Einführung der sogenannten vierten Hürde im Arzneimittelbereich zur Kosten-Nutzen- Bewertung von Arzneimitteln.
Der Verwaltungsrat wandte sich gegen eine Ausgliederung des Zahnersatzes und des Krankengeldes aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es müsse eine Lösung unter dem Dach der GKV gefunden werden.
Der Verwaltungsrat forderte, bei der Diskussion um die Absenkung der Kassenbeiträge auf 13 % nicht die Belastung der Kassen auch durch vom Gesetzgeber verursachte Einnahmeausfälle aus dem Blick zu verlieren. Eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung müsse auch auf der Einnahmenseite der Kassen ansetzen.

DKG, KBV und Spitzenverbände einig: Neuer Vertrag zum ambulanten Operieren ab 2004

Pressemitteilung der AOK 
 
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich auf einen neuen Vertrag zum ambulanten Operieren verständigt. Dieser wird am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Ein zunächst befürchteter vertragsloser Zustand nach dem 31. Dezember 2003 tritt damit nicht ein.
Novum des Vertrags ist die Einführung von Fallpauschalen. Diese arbeiten mit den Schlüsseln, die auch im Krankenhaus gelten: der International Classification of Diseases (ICD) und der Operationenschlüssel (OPS). „Damit sorgen wir für Transparenz. Leistungen und ihre Preise werden vergleichbar. Die Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor haben wir ein großes Stück weitergebracht“, erläuterte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, das gemeinsame Werk.
„Alle Maßnahmen sind qualitätsgesichert, ineffiziente Dokumentationen werden durch kompaktere Fragebögen ersetzt.“ Darauf wies Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer der DKG, mit Blick auf die ebenfalls neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung hin. Bislang hatten die Ärzte zu jedem Eingriff umfangreiche Dokumentationen erstellen müssen, nun gelte dies nur noch für ausgewählte Leistungen auf modifizierten Bögen.
„Jede Minute, die wir nicht in Bürokratie stecken müssen, steht für die Patienten zur Verfügung“, fasste Robbers die DKG-Position zusammen.Dr. Werner Gerdelmann, Mitglied des Vorstandes der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, erwartet, dass die Vereinbarung mehr Bewegung in den Wettbewerb um das ambulante Operieren bringt.
„Wir hoffen, dass auch im Krankenhaus künftig mehr ambulant operiert wird und eine Leistungsverlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich einsetzt“, so Gerdelmann. Der Vertrag fördere durch eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung eine patientenfreundliche Versorgung, sagte Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOKBundesverbandes über die Vereinbarung. „Die Versicherten werden künftig mehr Wahlmöglichkeiten haben, ob sie sich in der Praxis oder im Krankenhaus ambulant operieren lassen wollen.“
Der Katalog zum ambulanten Operieren listet mehrere hundert Eingriffe auf, die weitgehend risikolos ambulant erbracht werden können. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei fehlender Sicherstellung der pflegerischen Nachbetreuung in der häuslichen Umgebung, beim. Auftreten von Begleiterkrankungen oder postoperativen Risiken, sollte bei diesen Eingriffen eine stationäre Behandlung folgen.
Im Sommer 2002 hatte die KBV den seit 1994 laufenden Vertrag zum ambulanten Operieren im Krankenhaus zum Ende 2003 gekündigt. Nach mehr als einjährigen Verhandlungen entstand der neue Vertragstext. Zum 30. Juni 2004 sollen veränderte Abrechnungspositionen vereinbart werden, ab dem 1. Januar 2005 sollen diese ICD- und OPS-orientierten Fallpauschalen dann Abrechnungsgrundlage sein.

Hausratversicherung zahlt nicht bei jedem Diebstahl

Eine Hausratversicherung ist nicht dazu verpflichtet, grundsätzlich für jede diebische Aktion gerade zu stehen. So muss sie beispielsweise nicht eintreten, wenn Langfingern der Beutezug zu einfach gemacht wird, darauf weisen die Experten der ARAG-Versicherung hin.

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