Monatsarchiv: April 2003

Wenn es auf dem Firmenparkplatz kracht

Auch im Arbeitsrecht gilt zunächst der Grundsatz, dass Jeder selbst für die Sicherheit seines Eigentums die Verantwortung trägt. Die Rechtssprechung verpflichtet den Arbeitgeber zudem, die berechtigterweise auf das Betriebsgelände mitgebrachten Sachen des Arbeitnehmers durch zumutbare Maßnahmen vor Beschädigung durch Dritte zu schützen (BAG 8 AZR 518/99). Wer aber haftet denn nun, wenn ein auf dem Betriebsgelände abgestelltes Fahrzeug beschädigt wird?

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Erste Europäische Internetbank seit vier Jahren erfolgreich am Markt

Pressemitteilung der NetBank:
Hamburg, den 15. April 2003 – Die NetBank, Europas erste Vollbank im Internet, feiert heute ihren vierten Geburtstag. Dies steht für vier Jahre Öffnungszeiten rund um die Uhr und seit einem Jahr schwarze Zahlen – damit ein Jahr früher als geplant. Die Gründe für den Erfolg sind schlanke Strukturen, Standard-Bankdienstleistungen zu günstigen Konditionen und ein konsequentes Outsourcing von Dienstleistungen.
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Fusion von BKK FTE und BKK Bombardier zum 1. Juni 2003

Die Verwaltungsräte der Krankenkassen BKK FTE und BKK Bombardier haben in getrennten Sitzungen einer Fusion ihrer beiden Kassen zugestimmt. Zum 1. Juni wird aus den beiden Kassen ein Unternehmen, das unter dem Namen BKK FTE firmieren wird.
Die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sind Jürgen Hennemann und Herbert Scharf. Den Vorstand bildet auch weiterhin der bestehende Vorstand der BKK FTE mit Götz Emrich an der Spitze und Achim Kolanoski als stellvertretendem Vorstandsvorsitzenden.
Die neue BKK FTE wird mit rund 13.500 Mitgliedern einen Zuwachs von rund 1500 ehemaligen Bombardier- Mitgliedern verzeichnen und mit einem Beitragssatz von 12,9 Prozent an den Markt gehen.
„Wir haben die Fusion der beiden Kassen zum Anlass genommen, den Zusammenschluss auf eine solide Basis zu stellen, denn auch mit einer Anhebung um 0,3 bzw. 0,4 Prozent gehören wir noch immer zu den günstigen Krankenversicherungen in Deutschland – ja sind sogar die günstigste BKK mit Sitz in Bayern. Es lohnt sich, zu uns zu wechseln, wir haben in beiden Unternehmen bewiesen, dass wir unseren Beitragssatz immerhin über mehr als 2 Jahre stabil halten konnten“, so Götz Emrich.
Er führt weiter aus, dass die Fusion nicht der Grund für die Anpassung des Beitragsatzes war. Vielmehr hätten beide Fusionspartner eine Erhöhung ihres Beitragssatzes beschließen müssen, da die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen auch an den vergleichsweise kleinen Kassen mit dem vermeintlichen gesunden Klientel nicht spurlos vorbei gegangen sind.
Durch die Fusion konnte somit eine moderate Anpassung des Beitragssatzes für alle Mitglieder erreicht werden. Die ehemaligen Mitglieder der BKK Bombardier gehören durch die Fusion ab 1. Juni einer geöffneten Kasse an, denn mit diesem Termin wurde auch der Status der geschlossenen Kasse nur für Mitarbeiter der Firma Bombardier abgelegt.
In der BKK FTE kann jeder Mitglied werden, der in den Bundesländern Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland, Brandenburg, Thüringen und neu nun auch in Nordrhein Westfalen zu Hause ist.
Für die Versicherten der neuen BKK FTE bringt die Fusion mit zukünftig vier Beratungsstellen, nämlich in Netphen (ehemals Bombardier), Ebern, Coburg und Münchberg (alle FTE) mehr Service. Neben diesen Servicecentren wird es auch weiterhin die Internet – Filiale geben, die über neue Services und Leistungen sowie Möglichkeiten der Mitgliedschaft informiert.
Die fusionierte Kasse wird auch zukünftig das Ziel verfolgen mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand das komplette Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Mit einem unbürokratischen und flexibelen Service bleibt auch die neue BKK FTE ein dynamischer und verlässlicher Gesundheitsanbieter zu einem attraktiven Preis.
Pressemitteilung der BKK FTE

AOK: ‚Rürup-Kommission bestätigt Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung‘

Pressemitteilung der AOK
 
 
Der AOK-Bundesverband hat die Reformvorschläge der Rürup-Kommission als Bestätigung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gewertet.
Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßte insbesondere, dass sich die Rürup-Kommission wie die AOK für den Erhalt des Krankengeldes als Kassenleistung ausspreche. Die Krankengeldabsicherung könne von den gesetzlichen Krankenkassen wesentlich kostengünstiger sichergestellt werden als von der privaten Krankenversicherung.
Differenziert bewertete Ahrens die Vorschläge der Kommission zur Erhöhung von Zuzahlungen und Selbstbehalten. Ahrens: Die Zuzahlungserhöhungen verpuffen ohne eine gleichzeitige Reform der Härtefallregelungen.
Die AOK fordert deshalb eine Reform dieser Regelungen. Sonst können Zuzahlungserhöhungen gerade für die großen Versorgerkassen nur geringe finanzielle Entlastungen bringen und sind den ganzen Ärger nicht wert.
Die AOK unterstützt es, die sozial sinnvollen versicherungsfremden Leitungen künftig als Auftragsleistung für die künftigen Finanzierung sträger von den gesetzlichen Krankenkassen durchführen zu lassen und über Steuern finanzieren zu lassen. Dies sei wesentlich kostengünstiger für den Steuerzahler als der Aufbau neuer Bürokratien. 
Ahrens betonte, dass über die vorgeschlagenen Langfristszenarien die Politik entscheiden müsse. Gegen eine Umstellung der Finanzierung vom bisherigen Beitragssystem auf Kopfprämien spreche, dass dann die Versicherten abhängig seien von der Gnade des jeweiligen Finanzministers. Die großen Probleme einer Kopfprämien- Finanzierung