20 Steuertipps zum Steuern sparen

Geschenke, Krankheitskosten Lohnsteuer kompakt

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Tipp 17 – Geschenke für berufliche Zwecke
Auch Gegenstände, die man Ihnen schenkt oder die Sie geerbt haben, können Sie absetzen, wenn Sie diese für berufliche Zwecke nutzen. Sie können ab diesem Zeitpunkt den Betrag absetzen, den der Schenker bzw. Erblasser hätte absetzen können, wenn er den Gegenstand beruflich genutzt hätte. Ausschlaggebend ist der Restwert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der beruflichen Nutzung.

Tipp 18 – Bestattungskosten
Ausgaben, die direkt mit der Bestattung eines Angehörigen in Zusammenhang stehen, können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch wenn Sie als Erbe letzte Rechnungen des Verstorbenen begleichen oder seinen Hausstand auflösen müssen, können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.

Tipp 19 – Krankheitskosten
Sobald Sie ein Attest von Ihrem Arzt haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind. Die Krankheitskosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen eine Summe. Von Ihren tatsächlichen Ausgaben zieht das Finanzamt Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Erst den Betrag, der über dieser zumutbaren Eigenbelastung liegt, können Sie steuermindernd geltend machen.

Tipp 20 -Erledigen Sie Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt
Damit die Steuerrückzahlung nicht zu dürftig ausfällt, kommen Sie um eine Software für die Erstellung Ihrer Steuererklärung nicht herum. Bei Lohnsteuer kompakt werden Sie in einem übersichtlichen Dialog durch den gesamten Prozess der Steuererklärung geleitet. Dabei haben Sie zu jeder Zeit den aktuellen Stand der möglichen Rückerstattung im Blick. Und wissen Sie einmal nicht weiter, versorgen Sie verständliche Hilfetexte mit den nötigen Informationen, um Ihre Steuererstattung zu optimieren.

Das bietet Lohnsteuer kompakt:

  • Kostenlose Berechnung der Steuererstattung
  • Aktuelle Änderungen für das neue Steuerjahr sind ständig verfügbar
  • Keine Updates notwendig
  • Import der alten Steuerdaten
  • Geringe Systemanforderungen (nur PC mit Internetzugang und aktuellem Browser
  • Keine Beschränkungen durch alternative Betriebssysteme

Mit derSteuersoftware Lohnsteuer kompaktkönnen Sie Ihre Steuererklärung bequem und einfach online ausfüllen.

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