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Mit einem Straßennetz von über 231.000 Kilometern Länge zahlt Deutschland zu den am besten erschlossenen Verkehrsräumen weltweit. Im Herzen des Kontinents gelegen, ist das bevölkerungsreichste Land der EU der wichtigste Knotenpunkt des europäischen Transitverkehrs – ein wirtschaftlicher Vorteil, der allerdings auch seine Schattenseiten hat. mehr...
Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Schadensfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, leistet die Versicherung des Unfallverursachers für berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
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Genau hinschauen und den richtigen Zeitpunkt wählen, wird jetzt besonders wichtig. Durch die Gleichstellung von Männern und Frauen werden sich die Beiträge, ab dem 21. Dezember 2012, stark verändern. Weil Frauen statistisch länger leben und häufiger zum Arzt gehen, mussten sie bisher in der Krankenversicherung mehr zahlen. In der Kfz-Versicherung waren sie jedoch günstiger als Männer versichert. Nun werden die Beiträge angeglichen. mehr...
Ab sofort können Mofa-, Moped- und Rollerfahrer das Versicherungskennzeichen für das Jahr 2012 erwerben, das ab dem 1. März gültig ist. Diese Kennzeichen sind auch für Stehmobile (z. B. Segways) oder gewisse Krankenfahrstühle erforderlich. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin, dass ohne das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungskennzeichen bei einem Unfall kein Versicherungsschutz besteht. Ob das Kennzeichen gültig ist, lässt sich leicht erkennen: Die ab März 2012 gültigen Kennzeichen sind blau und lösen die bis dahin geltenden schwarzen Nummernschilder ab.
Teilkaskoschutz dazu wählbar
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.
Pressemitteilung der Zurich Versicherung