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Die Abgeltungssteuer besteuert Kapitalerträge aus Privatinvestitionen. Ein Freibetrag für die Sparer liegt bei 801 Euro, bei Verheirateten werden 1602 Euro veranschlagt. Unter die Abgeltungssteuer fallen Aktienkursgewinne, Bonuszahlungen und Spekulationsgewinne sowie Dividenden. Der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, gegebenenfalls, auch die Kirchensteuer. mehr...
Wer vorübergehend eine zweite Tätigkeitsstelle übernimmt, die außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte liegt, kann die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Seit 1. Januar 2014 ist die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Die Reform verursacht einige Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung der Reisekosten, die Sie kennen sollten. mehr...
Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Ihre Rückzahlung könnte dabei umso üppiger ausfallen, wenn Sie die folgenden kleinen Steuertipps beherzigen. mehr...
Mieteinnahmen tragen Sie bitte grundsätzlich in dem Jahr ein, in dem sie Ihnen zugeflossen sind. Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt keine Rolle. Für das Finanzamt ist es wichtig, dass die Mieteinnahmen auf die einzelnen Geschosse aufgeteilt werden. Außerdem will die Finanzverwaltung wissen, wie viele Wohnungen sich in jedem einzelnen Geschoss befinden und wie groß die Wohnfläche jedes Geschosses ist. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Möglichkeit, diese Angaben einzugeben. Achtung: Vermieten Sie Wohnungen an Angehörige, dann ist auf dieser Seite nichts einzutragen. Diese Angaben werden auf der Seite sonstige Mieteinnahmen vorgenommen.