Abgabefrist abgelaufen? Steuererklärung 2008 lohnt sich trotzdem (2009-05-26 14:18:39)
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2008 ist am 2. Juni abgelaufen. Trotzdem sollten Sie Ihre Unterlagen beim Finanzamt abgeben. Sonst lassen Sie sich möglicherweise eine Steuerrückzahlung entgehen. Steuerzahler in Berlin bekamen für die Steuererklärung 2007 durchschnittlich 835 Euro vom Finanzamt zurück. Unser Rat: Warten Sie nicht länger mit dem Ausfüllen. Der nachfolgende Text hilft Ihnen bei der Steuererklärung.
Steuererklärung für 2008: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
(dhe)
Sind Sie überhaupt steuerpflichtig? Nicht jeder Steuerzahler muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Auf die Details kommt es an. So muss zum Beispiel ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung ausfüllen, wenn er im letzten Jahr mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld bekam.
Seit 2005 müssen auch immer mehr Rentner eine Steuerklärung abgeben. Der Grund hierfür: das Alterseinkünftegesetz.
Rentner profitieren allerdings von speziellen Freibeträgen und anderen Vorteilen. Arbeitnehmer können mit Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich senken und somit viel Geld sparen.
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis aufkommen. Dazu zählen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Aufwendungen für Arbeitskleidung oder der Beitrag für die Gewerkschaft. Weitere Werbungskosten, die man in der Anlage N der
Steuererklärung einträgt, zeigt Ihnen die folgende Galerie.
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Für den Steuerzahler lohnt sich der Eintrag aber nur, wenn man mit seinen gesamten Werbungskosten über 920 Euro kommt. Denn so hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für einen Arbeitnehmer. Unterschreitet man mit seinen Werbungskosten für das Kalenderjahr 2008 diesen Betrag, kann man sich den Eintrag in der Anlage N sparen.
Bei den Sonderausgaben sieht es für den Arbeitnehmer schon etwas anders aus. Hier liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei jährlich 36 Euro. Sonderausgaben sind bestimmte Kosten, die in den privaten Bereich fallen. Dazu zählen unter anderem Unterhaltskosten, Kirchensteuern, Spenden, Ausgaben zur Berufsausbildung oder Vorsorgeaufwendungen.
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler. So kann man Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen oder auch Zahlungen für das Pflegeheim. Einen Überblick bietet Ihnen der Text
Außergewöhnliche Belastungen - Außergewöhnliche Kosten.
Auf der nächsten Seite erfahren Sie, welche Nachweise der Finanzbeamte sehen möchte und worauf Sie beim Kontrollieren des Steuerbescheids achten müssen.
Nachweise für die Steuererklärung 2008
Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt belegen. Das gilt für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderbetreuungskosten. Aber auch auf vermeintliche Kleinigkeiten muss der
Steuerzahler achten. Ein Beispiel: Für geringfügige Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro, unterscheidet das Finanzamt zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen.
Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus. Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen. Mehr dazu finden Sie in unserem Text
Belege für die Steuererklärung 2008.
Steuerbescheid prüfen - Darauf kommt es an!
Nachdem man die Steuererklärung abgeschickt hat beginnt das lange Warten auf den Steuerbescheid. Bevor man das amtliche Dokument unmittelbar abheftet, sollte man die darin enthaltenden Beträge prüfen. Eine Kopie der verschickten Steuererklärung ist hilfreich und spart Zeit beim Vergleichen der Daten. In manchen Fällen lohnt sich auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid. Lesen Sie dazu mehr in unserem Text:
Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen?
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