Zinsgünstige Darlehen(2002-02-22 12:00:00)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert umweltbewusste Hausbesitzer und Häuslebauer mit sehr zinsgünstigen Darlehen für energiesparendes Bauen. Schnell beantragen loht sich! Wer zu spät kommt, geht leer aus.
Zinsgünstige Darlehen für energiesparendes Bauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert umweltbewusste Hausbesitzer und Häuslebauer mit sehr zinsgünstigen Darlehen für energiesparendes Bauen und Altbausanierung. Schnell beantragen loht sich, denn: Wer zu spät kommt, geht leer aus.
Seit Anfang Februar ist die Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie setzt einen neuen Standard für
den Energieverbrauch von Neubauten fest - und zielt zudem darauf ab, dass Hauseigentümer Anreize erhalten, "energiefressende" Altbauten zu sanieren. Umweltbewusste Häuslebauer und Hausbesitzer, die jetzt bauen oder modernisieren wollen, bekommen Unterstützung durch zinsgünstige Förderkreditprogramme der KfW.
"Investitionen zum Schutz der Umwelt sind Investitionen in die Lebensgrundlagen künftiger Generationen - die KfW fördert deshalb ökologisches Bauen und Sanieren mit zinsgünstigen Darlehen", sagt Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW. "Dadurch leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Reduktion klimaschädigender Emissionen."
Die KfW fördert Klimaschutzmaßnahmen mit verschiedenen Programmen, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten vorstellen.
KfW-Kohlendioxid-Gebäudesanierung
Das KfW-Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil des nationalen Klimaschutzprogramms und fördert besonders umfangreiche Modernisierungsarbeiten an Altbauten bis zum Baujahr 1978. Das Programm verlangt die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung und Fenstererneuerung. Die hohe Kohlendioxid-Reduktion, die nur durch die Verpflichtung auf eine "Sanierung im Paket" erreicht werden kann, wird durch besonders günstige Konditionen für den Bauherrn belohnt: Zurzeit beträgt der Programmzinssatz nominal 2,9% , effektiv 2,93%. Der Bund subventioniert die billigen
Kredite mit 1 Mrd EUR.
Die KfW fördert im Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich der Nebenkosten, z.B. für Architekt, Energieeinsparberatung usw. Die maximale Fördersumme liegt bei 250 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird das Darlehen in gleich hohen vierteljährlichen Annuitäten getilgt.
Anträge können sowohl selbstnutzende Eigentümer als auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen und Kommunen stellen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundverfahren". Wer zu spät kommt, geht leer aus. Damit soll ein Anreiz gegeben werden, Kohlendioxid-mindernde Energiesparmaßnahmen möglichst schnell zu starten.
Hier können Sie das aktuelle Merkblatt zu diesem Förderprogramm herunterladen:
KfW-Programm zur Kohlendioxid-Minderung
Einzelmaßnahmen zur Kohlendioxid-Reduktion und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden fördert die KfW in ihrem Programm zur Kohlendioxid-Minderung. Dazu zählen unter anderem Verbesserung
des Wärmeschutzes von Dach und Außenwänden, Fenstererneuerung, Installation von Brennwertkesseln, von Niedrigtemperatur-Heizkesseln, von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Im KfW-Programm zur Kohlendioxid-Minderung und zu gleichen Konditionen fördert die KfW außerdem den Neubau von Energiesparhäusern 40 und 60. Diese Gebäude sind stark wärmegedämmt und haben unter anderem eine energieeffiziente Heizungsanlage sowie
eine kontrollierte Lüftung. Deshalb werden die Bewohner eines KfW-Energiesparhauses 60 im Jahr maximal 60 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter
Gebäudenutzfläche verbrauchen, die eines Energiesparhauses 40 lediglich 40 Kilowattstunden. In beiden Varianten liegt der Energieverbrauch deutlich unter der Norm der Energiesparverordnung.
Anträge können Privatpersonen stellen, aber auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände. Gefördert werden auch hier bis zu 100% der Investitionskosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 5 Mio EUR. Bei der Förderung der Errichtung von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern werden max. EUR 50.000 je Wohneinheit finanziert.
Der Zinssatz liegt zurzeit bei nominal 4,30 %, effektiv 4,96 % p. a.. Die Darlehen werden zu 96% ausgezahlt, die Kreditlaufzeit beträgt maximal 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Eine außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten Zinsfestschreibung von 10 Jahren ohne Kosten möglich.
Hier können Sie das aktuelle Merkblatt zu diesem Förderprogramm herunterladen:
Das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm
Neben den bereits vorgestellten Programmen zum Klimaschutz stellt die KfW Mittel für folgende Programme im Bereich "Energie sparen" zur Verfügung:
Die KfW fördert die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik- bzw. Solarstrom-Anlagen auf baulichen Flächen (Gebäude-Dachflächen, Fassaden) ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWpeak (Nennwert nach Herstellerangaben). Die Höhe des Kreditbetrages richtet sich nach der Leistung der installierten Anlage bis 5 kWp max. 6.557 EUR je kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil bis zu 3.279 EUR je kWp. Der Kredithöchstbetrag beträgt 500.000 EUR.
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal zehn Jahre bei bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, zur Zeit liegt er bei nominal 1,90% p.a. und effektiv 1,91% p.a.. Die Darlehen werden zu 100% ausgezahlt und nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten getilgt. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden.
Hier können Sie das aktuelle Merkblatt zu diesem Förderprogramm herunterladen:
Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
Die KfW fördert mit ihrem "Programm zur Förderung erneuerbarer Energien" den Bau von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der oberflächenfernen Geothermie.
Der Darlehenszinssatz ist während der ersten zehn Jahre festgeschrieben, momentan liegt er bei nominal 4,30% p.a. und effektiv 4,96% p.a.. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 20 Jahre bei bis zu drei tilgungsfreien Jahren. 96% des Darlehens werden ausgezahlt, nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung in konstanten halbjährlichen Raten.
Bis zum 15.10.2003 können Privatpersonen, Vereine und private Stiftungen, aber auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände Anträge einreichen.
Hier können Sie das aktuelle Merkblatt zu diesem Förderprogramm herunterladen:
http://www.kfw.de/DE/Service/OnlineBibl48/Merkblatt/142501.pdf
Fördermittel beantragen
Anträge für alle KfW-Förderkredite können bei Banken oder Sparkassen gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei allen Banken, beim KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801/33 55 77 (zum Ortstarif) sowie unter www.kfw.de.
Das KfW-Internet-Angebot beinhaltet auch einen
Online-Tilgungsrechner. Über diesen kostenlosen Internet-Rechner können die Besucher der
Website einfach und bequem individuelle Tilgungspläne für KfW-Darlehen zum Bauen, Modernisieren und Energiesparen ermitteln.