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Die Abgeltungssteuer besteuert Kapitalerträge aus Privatinvestitionen. Ein Freibetrag für die Sparer liegt bei 801 Euro, bei Verheirateten werden 1602 Euro veranschlagt. Unter die Abgeltungssteuer fallen Aktienkursgewinne, Bonuszahlungen und Spekulationsgewinne sowie Dividenden. Der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, gegebenenfalls, auch die Kirchensteuer. mehr...
Wer vorübergehend eine zweite Tätigkeitsstelle übernimmt, die außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte liegt, kann die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Seit 1. Januar 2014 ist die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Die Reform verursacht einige Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung der Reisekosten, die Sie kennen sollten. mehr...
Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Ihre Rückzahlung könnte dabei umso üppiger ausfallen, wenn Sie die folgenden kleinen Steuertipps beherzigen. mehr...
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden nach Angaben der Einkommensteuerstatistik von den 27,5 Millionen Steuerpflichtigen im Jahr 2002 knapp 13,8 Millionen nach dem Splittingtarif besteuert. Dies entspricht einem Anteil von 49,8 Prozent.
Hierbei werden die zusammen veranlagten Ehegatten wie ein Steuerpflichtiger gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr (50,3 Prozent) ist der Anteil minimal gesunken. 1992 hatte dieser Anteil noch 53,5 Prozent betragen. Etwa 44 Prozent der 6,0 Millionen Ehepaare, die nach der Splittingtabelle veranlagt wurden, hatten keine unterhaltspflichtigen Kinder.
Hierbei waren in knapp der Hälfte der Fälle beide Ehepartner 55 Jahre oder älter. Bei den Steuerpflichtigen, die nach der Grundtabelle veranlagt wurden, betrug der Anteil der Steuerpflichtigen mit unterhaltspflichtigen Kindern 20 Prozent. Insgesamt haben alle Steuerzahler im Jahr 2002 (positive) Einkünfte in Höhe von 992 Milliarden Euro erzielt, hiervon wurden 661 Milliarden Euro nach dem Splittingtarif besteuert.
Aufgrund der zeitaufwändigen Veranlagungsarbeiten in den Finanzbehörden sind die Daten der Einkommensteuerstatistik erst nach drei Kalenderjahren so vollständig, dass sie veröffentlicht werden können.