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Die Abgeltungssteuer besteuert Kapitalerträge aus Privatinvestitionen. Ein Freibetrag für die Sparer liegt bei 801 Euro, bei Verheirateten werden 1602 Euro veranschlagt. Unter die Abgeltungssteuer fallen Aktienkursgewinne, Bonuszahlungen und Spekulationsgewinne sowie Dividenden. Der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, gegebenenfalls, auch die Kirchensteuer. mehr...
Wer vorübergehend eine zweite Tätigkeitsstelle übernimmt, die außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte liegt, kann die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Seit 1. Januar 2014 ist die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Die Reform verursacht einige Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung der Reisekosten, die Sie kennen sollten. mehr...
Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Ihre Rückzahlung könnte dabei umso üppiger ausfallen, wenn Sie die folgenden kleinen Steuertipps beherzigen. mehr...
Die jetzt bekannt gewordenen ersten Ergebnisse der Verhandlungen von Koalition und Opposition über die Besteuerung der Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen würden den langfristigen Aufbau von Altersvorsorgevermögen über Lebensversicherungen für die Bevölkerung unattraktiv machen, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Nach den Plänen der Koalition und Opposition sollen Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen selbst dann besteuert werden, wenn das Kapital nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird und damit die Lebensversicherung eindeutig der Altersvorsorge dient. Diskutiert werden nach Presseberichten eine gestreckte Versteuerung der Erträge, die Besteuerung zum halben Steuersatz oder der Ansatz der Erträge zur Hälfte. Die Altersvorsorge würde damit sogar gegenüber dem kurzfristigen Vermögensaufbau steuerlich benachteiligt. Lebensversicherungen würden dadurch nach Ansicht des GDV im Wettbewerb massiv benachteiligt, was auch allen politischen Absichten widerspräche, die private Altersvorsorge zu stärken.
Lebensversicherungen, die vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, sollen nach den aktuellen Plänen in voller Höhe mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Ein Äquivalent für die 50%-Besteuerung der Dividenden, die Steuerfreiheit der Kursgewinne und den jährlichen Sparerfreibetrag ist nicht vorgesehen. Dies würde zu erheblichen Verwerfungen im Wettbewerb führen. Während zum Beispiel ein Aktienvermögen von 100.000 Euro wegen der steuerlichen Sondertatbestände steuerfrei bleibt, wäre selbst eine im Alter von 59 Jahren ausgezahlte kleine Lebensversicherung mit Erträgen von zum Beispiel 20.000 Euro voll zu versteuern.
Die Benachteiligung wird besonders eklatant bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung, deren Anlagen weitgehend in Aktien bestehen können. Die geplante Verschärfung der steuerlichen Regelung würde in allen genannten Fällen zu nicht zu rechtfertigenden Eingriffen in den freien Wettbewerb der Produkte und Anbieter führen. Sie würde die derzeitig vorhandene Bereitschaft der Bürger zu einem langjährigen Vorsorgeaufbau untergraben.