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Die Abgeltungssteuer besteuert Kapitalerträge aus Privatinvestitionen. Ein Freibetrag für die Sparer liegt bei 801 Euro, bei Verheirateten werden 1602 Euro veranschlagt. Unter die Abgeltungssteuer fallen Aktienkursgewinne, Bonuszahlungen und Spekulationsgewinne sowie Dividenden. Der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, gegebenenfalls, auch die Kirchensteuer. mehr...
Wer vorübergehend eine zweite Tätigkeitsstelle übernimmt, die außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte liegt, kann die dafür anfallenden Reisekosten steuerlich geltend machen. Seit 1. Januar 2014 ist die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Die Reform verursacht einige Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung der Reisekosten, die Sie kennen sollten. mehr...
Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Ihre Rückzahlung könnte dabei umso üppiger ausfallen, wenn Sie die folgenden kleinen Steuertipps beherzigen. mehr...
Heute wollen Finanzminister Eichel und Kanzler Schröder neue Pläne zur Besteuerung von Zinserträgen vorstellen. Im Gespräch ist eine pauschale Abgeltungssteuer auf alle Kapitaleinnahmen. Diese neue Steuer würde bisherige Überlegungen zu einer Vermögens- und Spekulationssteuer überflüssig machen.
Im Gespräch ist ein Steuersatz zwischen 15 und 30 Prozent. Favorisiert wird jedoch eine Abgabe nach österreichischem Vorbild in Höhe von 25 Prozent. Bisher wurde von den
Die Regierung will aber generell Kapital vermehrt besteuern. "Der kleine Sparer" soll jedoch nicht stärker zur Kasse gebeten werden. Der bisherige Sparerfreibetrag von 1.601 Euro für Ledige, bzw. 3.202 Euro für Verheiratete dürfte weiterhin bestehen bleiben. Wie jedoch verhindert werden kann, dass Steuerzahler mit einem Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent künftig mehr von ihren Zinsen abtreten müssen, ist noch unklar. Eine Verrechnung mir dem Einkommenssteuerbescheid ist in der Diskussion.
Neu ist, dass mit der Abgeltungssteuer auch Gewinne aus Fonds- und Wertpapiergeschäften zu Einnahmen der Finanzämter führen. Die Pläne zur Einführung einer Spekulationssteuer sahen vor, diese mit 15 Prozent zu besteuern. Bis jetzt waren sie steuerfrei. Zukünftig gilt wahrscheinlich für diese Anlagen der gleiche Steuersatz wie für andere Anlageformen, Tages- oder Festgeldkonten etwa.
Ebenfalls im Gespräch ist eine Amnestie für Steuersünder. Kapital, das schwarz im Ausland angelegt wurde, kann legal innerhalb einer Frist wieder nach Deutschland eingeführt werden. Das Schwarzgeld soll mit 25-35 Prozent besteuert werden. Ob angesichts dieses relativ hohen Prozentsatzes dreistellige Milliarden Beträge, wie die Regierung kalkuliert, in die Bundesrepublik zurück fließen werden, ist fraglich.