Ab dem 1. Juli 2009 gilt die neue Kfz-Steuer. Diese ist Teil des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung. Dabei wird auch erstmalig neben dem Hubraum die CO2-Emission zur Berechnung herangezogen. Für Autos, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden gelten die alten Steuersätze. Halter von Neuwagen, die ihr Fahrzeug ab dem 5. November 2008 erstzugelassen haben, sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.
britische versicherung
Die Kfz-Steuer wird in Zukunft nach Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet. Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Betrag von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen vor. Beim CO2-Ausstoß werden zwei Euro pro Gramm CO2 fällig, die über dem Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer liegen.
Die Steuerpflicht für Ihr Fahrzeug beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung bei der Zulassungsbehörde. Sie wird in der Regel vom Halter gezahlt.
Eine Steuerbefreiung gibt es für Halter von Diesel-Fahrzeugen. Diese Befreiung gilt, wenn der Diesel-Pkw bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde. Außerdem muss in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 ein wirksamer Partikelfilter nachgerüstet werden. Die Steuerförderung beträgt einmalig 330 Euro und beginnt mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen wurden.
Diesel-Fahrer ohne Partikelfilter zahlen einen Aufschlag von 1,20 Euro pro Jahr und 100 Kubikzentimeter Hubraum auf die übliche Steuer für Diesel-PKW. Diese beträgt je nach Schadstoffstufe zwischen 15,44 Euro und 37,58 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum. Für Fahrer von Benzinmotoren liegen diese Werte zwischen 6,75 Euro und 25,36 Euro.
Für Wankelmotoren gilt: Die Besteuerung erfolgt nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Je angefangene 200 Kilogramm beträgt die Steuer 11,25 Euro jährlich, über 2.000 Kilogramm bis 3.000 Kilogramm sind es 12,02 Euro und bis 3.500 Kilogramm 12,78 Euro.
Elektromotoren werden ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Hier wird aber nur der halbe Steuersatz fällig. Außerdem gibt es hier eine fünfjährige Steuerbefreiung ab Erstzulassung.
Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Schadensfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, leistet die Versicherung des Unfallverursachers für berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
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