Ab dem 1. Juli 2009 gilt die neue Kfz-Steuer. Diese ist Teil des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung. Dabei wird auch erstmalig neben dem Hubraum die CO2-Emission zur Berechnung herangezogen. Für Autos, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden gelten die alten Steuersätze. Halter von Neuwagen, die ihr Fahrzeug ab dem 5. November 2008 erstzugelassen haben, sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.
Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Schadensfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, leistet die Versicherung des Unfallverursachers für berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
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"In Baden-Württemberg liegen die Kosten für die Ausbildung zum Führerschein der Klasse B zwischen 1.400 Euro und 1.800 Euro. Dazu kommen noch die amtlichen Gebühren", so Peter Tschöpe, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, zu forium.de. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten sich dahinter verbergen und wie man die Preise von Fahrschulen vergleichen kann. ... weiter
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