Köln - Eine Frage, die sich Eltern täglich stellen: Wie kann ich sichergehen, dass meine Kinder nur Websites besuchen, die für sie geeignet sind? Um eine praktikable Lösung für mehr Jugendschutz im Internet haben Politik und Unternehmen jahrelang gerungen. Gestern hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die beiden Jugendschutzprogramme von JusProg e.V. und der Deutschen Telekom anerkannt. Damit gibt es nun eine neue Möglichkeit, Minderjährige vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet zu schützen. Erziehungsberechtigte können sich ein solches Jugendschutzprogramm auf ihrem Heim-Computer installieren und so einstellen, dass ein für die Altersgruppen ihrer Kinder entsprechender Zugang zu Internetinhalten möglich ist.
Das zweigliedrige System aus Kennzeichnung und Filterung ist einfach: Anbieter von Internetinhalten klassifizieren ihre Angebote mit Angaben zur Alterseignung wie zum Beispiel "Freigegeben ab 16 Jahren" oder "Freigegeben ab 12 Jahren". Hierbei können sich die Anbieter Unterstützung bei anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle holen. Jugendschutzprogramme lesen diese Alterskennzeichnung aus und ermöglichen den Kindern dadurch einen altersgerechten Zugang zu Internetinhalten.
"Es kommt jetzt darauf an, dass möglichst viele Anbieter freiwillig ihre Inhalte mit Alterskennzeichnungen versehen", sagt Prof. Michael Rotert. "Davon profitieren alle, denn auch für die Anbieter bedeutet dies mehr Rechtssicherheit." Wenn Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen könnten, mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung versehen sind, dürfen Anbieter diese ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen bereitstellen.
Das Jugendschutzprogramm von JusPro e.V. steht unter