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Private Rentenversicherungen: Die private Rentenversicherung in ihrer klassischen Form bietet einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Nur 50 Prozent der Erträge werden mit dem individuellen Steuersatz von derzeit 35 Prozent belastet. Es müssen also nur 17,5 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) der lebenslang garantierten Rente versteuert werden. Im Vergleich: Fonds, Zertifikate oder Aktien werden mit 25 Prozent besteuert. Riester- und Betriebsrenten sind hingegen voll steuerpflichtig.
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