Ob eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
Ehegatten können steuerlich zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen. Um dieses Wahlrecht nutzen zu können, müssen beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten einzeln ermittelt und danach zusammengerechnet. Sie werden schließlich wie Steuerpflichtiger behandelt. Für die meisten Ehe-Paare ist dies die günstigste Variante.
Ehegatten werden getrennt veranlagt, wenn ein Partner diese Form der Veranlagung wählt. Dabei gibt jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ab. Die erzielten Einkünfte werden nur dem jeweiligen Partner zugerechnet und nicht mit denen des Partners zusammengerechnet. Damit entspricht die getrennte Veranlagung im allgemeinen der Veranlagung von zwei Ledigen.
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