Wer einen Handy-Vertrag abschließt, einen Kredit aufnimmt oder ein Girokonto eröffnet, muss immer auch die so genannte "SCHUFA-Klausel" unterschreiben. Viele Verbraucher wissen nicht, mit wem sie es da zu tun haben und was mit den Daten passiert.
Bereits 1927 wurde die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" gegründet. Banken und Händler können seither dort Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern abfragen und auch selbst Daten hinterlegen. Mehr als 300 Millionen Einzeldaten von über 60 Millionen Verbrauchern wurde so gespeichert.
Die Schufa speichert allgemeine Angaben zur Person wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschrift. Außerdem werden Informationen zu bisherigen kreditbedingten Geschäften hinterlegt. Enthalten sind damit Einträge über Kredit- und Leasingverträge und deren Laufzeit, Eröffnungen von Girokonten und die Ausgabe von Kreditkarten. Gespeichert werden aber auch Anfragen von Unternehmen oder Banken zu einer Person. Die Schufa speichert keine Informationen über das Einkommen, Depotwerte oder andere Vermögensverhältnisse.
Für den Kreditnehmer ist das einerseits ein Vorteil, da durch die SCHUFA-Auskunft seine Kreditwürdigkeit schnell und unbürokratisch zu beweisen ist. Andererseits kommt es nicht selten vor, dass die eingetragenen Daten falsch oder veraltet sind. Das kann etwa dann passieren, wenn ein der SCHUFA gemeldetes Darlehen nicht tatsächlich in Anspruch genommen wurde, oder wenn ein Kredit mittlerweile abbezahlt ist, ohne dass die SCHUFA davon unterrichtet wurde.
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