Ab 2005 werden die Vorsorgeaufwendungen getrennt nach "Altersvorsorgeaufwendungen" und "andere Vorsorgeaufwendungen" und jeweils bis zu eigenständigen Höchstbeträgen steuermindernd berücksichtigt.
Der abzugsfähige Höchstbetrag für andere Vorsorgeaufwendungen ist unterschiedlich für Personen, die einen steuerfreien Zuschuss zur erhalten oder einen Beihilfeanspruch im Krankheitsfall haben, und für Personen, die solche Ansprüche nicht haben.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie einen der Punkte bestätigen.
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