Im Jahr 2006 sollen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis 600 Euro pro Jahr, steuerlich absetzbar sein.
Darauf weist der Haufe-Verlag hin. Diese Regelung wird nur für Arbeiten im Inland gelten. Was viele aber nicht wissen: Ähnliche Vergünstigungen winken bereits seit 2003, also auch für das Steuerjahr 2005. Für das Jahr 2005 gewährt das Finanzamt Steuervergünstigungen, wenn ein Steuerzahler einen Handwerker mit Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten beauftragt hat. Diese im Jahr 2005 angefallenen Kosten dürfen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Zeile 45 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Bei einer Bad- oder einer Fassadenrenovierung gibt es bis Ende 2005 leider noch keine Steueranrechnung. Solche Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten sollen erst ab 2006 steuerlich begünstigt werden.
Kosten für Schönheitsreparaturen sollten daher in der 2005 unbedingt angegeben werden. Dabei muss das Finanzamt darauf hingewiesen werden, dass die Steueranrechnung bereits 2005 unter dem Begriff "haushaltsnahe Aufwendungen" möglich
sei. Damit es dann mit der Steueranrechnung von maximal 600 Euro klappt, müssen unbedingt die Originalrechnung und der Kontoauszug, aus dem die Überweisung des Rechnungsbetrags ersichtlich ist, vorgelegt werden.
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