Wurde der PIN-Code geknackt?

kartenleser.jpg Manche Diebe sind so schnell, dass sie Geld vom Konto ihres Opfers abheben, noch bevor die Karte gesperrt ist. Doch wie ist das möglich? Wurde die PIN-Verschlüsselung geknackt?

Wenn die Karte gestohlen wird

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"Ich war nur fünf Minuten weg. Als ich zurückkam war die Auto-Scheibe eingeschlagen und die Tasche weg." Die Stimme von Sandra Lorenz (Name geändert) klingt wütend, als sie die Geschichte erzählt. Diebe hatten ihr in einer italienischen Stadt die Handtasche aus dem Firmenwagen geklaut und anschließend 1.000 Euro am Geldautomaten abgehoben.
Ihre Bank, die Commerzbank, verweigert die Haftung. Begründung: Die PIN müsse notiert gewesen sein und es sei grob fahrlässig, die ec-Karte im Auto zu lassen.Die Geschädigte schwört jedoch Stein und Bein, dass sie die PIN nicht aufgeschrieben hatte. Solche Fälle kennt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf zu Genüge. Deswegen starteten die Verbraucherschützer 2003 die Aktion "Geld zurück beim Kartenklau": Eine Sammelklage sollte eine Entscheidung zugunsten der geprellten Bankkunden erwirken. Ohne Erfolg.
Am 5.10.2004 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gegen die Verbraucherzentrale (BGH: Az.: XI ZR 210/03). Die Richter glaubten dem so genannten Anscheinsbeweis. Wenn der Dieb bereits kurz nach der Tat die Karte am Geldautomaten benutze, habe der Karteninhaber seine PIN wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt.
Will der Kunde sein Geld von der Bank oder Sparkasse zurück, muss er beweisen, dass der Fehler genauso beim Geldinstitut liegen kann. Ein schweres Unterfangen, da der PIN-Schlüssel nach dem Urteil weiterhin als sicher gilt.
Darauf wies auch die Commerzbank in ihrem Ablehnungsschreiben an Sandra Lorenz hin: "(…) auch nach nochmaliger Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen ist es uns nicht möglich, den entstandenen Schaden zu erstatten. Zur PIN ist zu sagen: Die PIN befindet sich weder in verschlüsselter noch in offener Form auf dem Magnetstreifen der ec-Karte. (…). Auf Grund dieser Tatsache gehen wir davon aus, dass die PIN in irgendeiner Form in den gestohlenen Unterlagen notiert war."
Im Fall von Sandra Lorenz interessiert die Bank nicht wirklich, wie die Diebe an das Geld gekommen sind. Das Portemonnaie samt ec-Karte im Auto zu lassen, gilt nach Angaben des Commerzbank-Sprechers Stefan Roberg als grob fahrlässig, was die Bank von jeglicher Haftung befreit.

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