Wohnungsbauprämie bleibt vorerst erhalten

Nach uns vorliegenden Informationen hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Montag darauf verständigt die Wohnungsbauprämie weiterhin in der bestehenden Form zu erhalten. Die Eigenheimzulage soll dagegen um 30% gekürzt werden.

Der drohende Wegfall der Wohnungsbauprämie konnte in letzter Minute abgewendet werden. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf der Regierung vor, dass die Wohnungsbauprämie nur noch bis zum Jahr 2009 an Bausparer bezahlt wird, wenn diese Ihr Bausparkonto noch im Jahr 2003 eröffneten. Diese Hürde besteht nun nicht mehr. Auch alle Bausparwilligen, die erst im kommenden Jahr ein Bausparkonto eröffnen, können also weiterhin von der staatlichen Förderung profitieren.

Alle die bereits in 2003 ein Bausparkonto eröffnet haben, können sich freuen: Sie bekommen die Förderung in Form der Wohnungsbauprämie auch für das laufende Jahr, wenn Sie mindestens 512 Euro (Ledige) bzw. 1024 Euro (Verheiratete) bis zum 31.12.2003 auf Ihr Bausparkonto einbezahlen und unter den bestehenden Einkommensgrenzen (25.600 Euro – Ledige/ 51.200 Euro – Verheiratete) liegen.

Im Gegensatz dazu wird die Eigenheimzulage um 30 Prozent reduziert. Im Detail bedeutet dies, dass der Fördergrundbetrag zukünftig ein Prozent der Bemessungsgrundlage beträgt – unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt. Bisher lag der Fördergrundbetrag für Altbauten bei 2,5% und für Neubauten bei 5%. Ausbauten werden zukünftig nicht mehr gefördert.

Allerdings steigt auch die Bemessungsgrundlage von 50.000 Euro auf 125.000 Euro einschließlich Grund und Boden. Zusätzlich wird die Einkommensgrenze von auf 70.000 Euro (bisher: 81.808 Euro) für Ledige bzw. 140.000 Euro (163.614 Euro) für Verheiratet gesenkt.

Die endgültige Beschlussfassung durch den Vermittlungsausschuss erfolgt am 16. Dezember um 17:00 Uhr.

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