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28.07.2008

Wohnungsbauprämie am besten noch 2008 nutzen

Im Zuge der neuen Riester-Förderung für das selbstgenutzte Wohneigentum und das Bausparen ändern sich ab dem 1. Januar 2009 die Regeln für die Wohnungsbauprämie. Das gilt für Bausparverträge, die ab Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen werden.

Darauf weist die Wüstenrot Bausparkasse AG hin, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W). Wer sich mit dem Gedanken trägt, demnächst einen Bausparvertrag abzuschließen, sollte das daher noch in diesem Jahr tun.

Ein Bausparer, der für seinen Bausparvertrag vom Staat Wohnungsbauprämie erhält, muss bisher eine Frist von sieben Jahren einhalten, in der er sein Guthaben nur für Zwecke verwenden darf, die mit dem Wohnen zu tun haben, das heißt, er muss es wohnungswirtschaftlich verwenden. Kauft er damit zum Beispiel ein Auto, verlangt der Staat die Fördergelder zurück. Nach Ablauf der sieben Jahre kann der Bausparer frei über sein Geld verfügen.

Die neue Regelung sieht eine "ewige Zweckbindung" der Prämie vor, das heißt, geförderte Bausparverträge sollen immer wohnungswirtschaftlich eingesetzt werden, damit die staatliche Unterstützung ihren eigentlichen Zweck auch erfüllt.

Eine wichtige Ausnahme hat der Gesetzgeber nicht zuletzt auf Drängen der Bausparkassen doch noch zugelassen: Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen und oft noch keine konkreten Pläne für eigene vier Wände haben, können wie bisher nach sieben Jahren über ihr Bausparguthaben frei verfügen.

Nichts ändern wird sich an den vielfältigen Möglichkeiten der wohnungs-wirtschaftlichen Verwendung eines Bausparvertrags, zu denen zum Beispiel auch Modernisierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien gehören. Beibehalten wird zudem die bisherige Höhe der Förderung. Die Wohnungsbauprämie − auch als Bausparprämie bekannt - beläuft sich auf 8,8 Prozent für eigene Sparleistungen von höchstens 512 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und von maximal 1.024 Euro pro Jahr bei Ehepaaren. Das zu versteuernde Einkommen darf 25.600 Euro jährlich − bei Verheirateten das Doppelte − nicht übersteigen. Für den Bezug der Prämie gilt zudem ein Mindestalter von 16 Jahren.

Pressemitteilung der Wüstenrot & Württembergische AG

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