Wohngelderhöhung endlich in wasserdichten Tüchern

Nun ist es endgültig: Die Wohngeldreform kann am 1. 1. 2009 in Kraft treten. Sie besteht aus vier wesentlichen Eckpunkten:

Ø      Die bisher geltenden unterschiedlichen Baualtersklassen entfallen ersatzlos. Den Nutzen hieraus haben vor allem Wohngeldempfänger in Wohnungen, die vor 1992 fertiggestellt wurden.

Ø      Die bisherigen Höchstbeträge werden angehoben. Damit wird der Kreis der Berechtigten erweitert, die künftig einen Antrag auf Wohngeld erfolgreich stellen können.

Ø      Es gibt höheres Wohngeld. Mit dieser Verbesserung wird ein Ausgleich geschaffen für die Preissteigerungen bei Miete, Strom und kalten Betriebskosten seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahre 2001.

Ø      Mit dieser Reform wird ein wirklicher Paradigmenwechsel eingeleitet: Erstmals in der Geschichte des Wohngeldrechts werden auch Energiekosten wohngeldfähig. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält für die anfallenden Heizkosten 24 Euro, bei zwei Personen sind es 31 Euro, bei drei Personen 37 Euro und bei vier Personen 43 Euro.

Der DMB erinnert daran, dass in Sachen Wohngeldreform vor der endgültigen Zustimmung des Bundesrates ein langer und dornenreicher Weg zurückgelegt werden musste.

„Wir haben nicht lockergelassen. Ein wirksames Wohngeld ist ein unverzichtbares Element einer aktiven Politik gegen Wohnarmut“, sagte DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips in Berlin. Er wies insbesondere darauf hin, dass die prozentuale Rentenerhöhung den betroffenen Haushalten maximal 25 Euro pro Quadratmeter an Mehreinnahmen beschere. Wohngeldberechtigte Rentnerhaushalte können dagegen durch die Wohngeldreform mit 50 bis 60 Euro zusätzlich rechnen.
„Das Wohngeld ist ein zielsicheres, effektives sozialpolitisches Instrument, um den wirklich bedürftigen Menschen und Haushalten wirksam zu helfen“, sagte der DMB-Präsident. Der Deutsche Mieterbund werde auch in Zukunft für den Werterhalt des Wohngeldes kämpfen.

Pressemitteilung des DMB

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