Bisher sind die steuerlichen Abzüge, wie der Zinsabschlag von 30 Prozent eine Vorauszahlung und der Anleger muss seine Kapitalerträge im Zuge seiner Einkommensteuerveranlagung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die neue Steuer hat eine abgeltende Wirkung. Nach dem Einzug der Abgeltungsteuer hat der Anleger seine steuerliche Pflicht geleistet.