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20.07.2008

Wissen, was die Reise kostet

Preisinformationen in Reisekatalogen sollten auch in Zukunft verbindlich sein. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der anhaltenden Diskussion um die Preisangabenpflicht.

Diese trägt ebenso wie die übrigen Informationspflichten in Reisekatalogen entscheidend zur Planungs- und Rechtssicherheit bei. "Die Reiseveranstalter sollten aufhören, dieses wichtige Planungselement vieler Familien in Frage zu stellen", fordert Vorstand Gerd Billen. Einschlägige Erfahrungen mit Lockvogelwerbungen anderer Branchen zeigten, dass unverbindliche Preisangaben mehr schaden als nützen.

Planungssicherheit ist bei Pauschalreisen besonders wichtig. Wer eine solche bucht, möchte meist möglichst vielen Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen. Unverbindliche Angaben über Preise, Urlaubsort, Unterkunft und Verpflegung haben in früheren Jahren zu erheblicher Unsicherheit bei Verbrauchern geführt. Die EU-Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 hat deshalb eindeutige und verbindliche Pflichtangaben für Kataloge eingeführt. "Seither weiß der Urlauber, was ihn vor Ort erwartet und was die Reise kostet. Es gibt keinen Grund daran zu rütteln", so Billen.

Katalog und Internet bedienen verschiedene Zielgruppen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich deshalb gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass die bewährten Informationspflichten in der Pauschalreiserichtlinie erhalten bleiben. Die Reiseveranstalter fordern dagegen, in ihren Katalogen nur noch auf flexible Preisangaben im Internet verweisen zu müssen. "Diese Vorschläge werden den Bedürfnissen vieler Verbraucher nicht gerecht. Eine ganze Reihe von Urlaubern will oder kann nicht auf das Internet zurückgreifen", kritisiert Billen. Viele nutzen lieber den Reisekatalog, weil er mit verbindlichen Preisen die Auswahl erleichtert. Reiseveranstalter führen ins Feld, verbindliche Katalogpreise seien eine Nachteil im Wettbewerb mit tagesaktuellen Preisen bei Internetangeboten. "Das ist ein Scheinargument. Denn Katalog und Internet bedienen ganz unterschiedliche Zielgruppen", erklärt Billen.

EU unterbindet Lockvogelwerbung bei Flugpreisen

Der Missbrauch von Preisangaben hat gerade in der Reisebranche eine lange Tradition. Bei Flugreisen war die Lockvogelwerbung mit Billigpreisen besonders verbreitet: Ein Flug wird mit 19,95 Euro beworben und kostet später das Doppelte plus Steuern und Gebühren. Eine neue EU-Verordnung soll derartige Lockvogelpreise künftig untersagen. "Nachdem die Preisangabenpflicht für Flugreisen erfreulicherweise verschärft werden soll, wäre jede Lockerung der Preisangaben bei den Pauschalreisen das falsche Signal", sagt Billen im Hinblick auf die vom EU-Parlament kürzlich beschlossene Preisangabenverordnung für den Flugverkehr.

Zudem wären unverbindliche Katalogpreise nach deutschem Recht unzulässig: Laut BGB-Informationspflichtenverordnung müssen Prospekte "deutlich lesbare klare Angaben über den Reisepreis" enthalten. Die deutschen Vorschriften dienen der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie.

Pressemitteilung des VZ Bundesverbandes

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