Wird zur Berechnung des Arbeitslosengeldes mein Vermögen oder das Gehalt meines Partners hinzugezogen?

Nein. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die man sich durch Zahlung der Beiträge erwirbt. Deswegen besteht auch ein Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld unabhängig vom Vermögen.
Allerdings wird in der Regel ein Hinzuverdienst nur bis zu einer Grenze von 165 Euro monatlich zugelassen. Die Tätigkeit darf nicht mehr als 15 Wochenstunden beanspruchen.

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