Wird Elterngeld auf ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt und Kinderzuschlag angerechnet?

Ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und anderen staatlichen Leistungen nicht angerechnet. Der darüberliegende Elterngeldbetrag wird dann aber als Einkommen berücksichtigt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.