Ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und anderen staatlichen Leistungen nicht angerechnet. Der darüberliegende Elterngeldbetrag wird dann aber als Einkommen berücksichtigt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter