Nein. Mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet vorerst auch die Anspruchsvoraussetzung für den Kindergeldbezug. Für ein volljähriges Kind muss das Kindergeld neu beantragt werden und hierzu die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
In diesem Kindergeldrechner ermitteln Sie wie viel Kindergeld Ihnen insgesamt zusteht