Das Kindergeld wird bei der Bedarfsberechnung zum ALG II als Einkommen mit berechnet. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist jedoch unabhängig vom Kindergeld, da es eine Versicherungsleistung ist, für die der Arbeitslose regelmäßig eingezahlt hat.
In diesem Hartz IV-Rechner ermitteln Sie, wie viel ALG II Ihnen voraussichtlich zusteht.