Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur für den Chef die kompletten Sozialversicherungsbeiträge von Anfang der Kurzarbeit an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Ohne Weiterbildung zahlt die Arbeitsagentur zu Beginn 50 Prozent der Sozialabgaben und erst den vollen Satz ab dem siebten Monat der Kurzarbeit.
Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der "Leerlauf" für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was in auftragsstarken Phasen zeitlich oft nicht möglich ist.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter