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16.11.2005

Winterpflichten von Hauseigentümern

Haftung versichern

Weil niemand für absolute Sicherheit sorgen kann, ist eine

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

ein absolutes Muss für Eigentümer. Sie bewahrt im Fall von schweren Personen- oder Sachschäden vor dem finanziellen Ruin.



Der Schuldige haftet sonst mit seinem Vermögen und dem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines bebauten oder unbebauten Grundstückes benötigen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.



Ausnahme: Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern reicht eine private Haftpflichtpolice. Wohnungseigentümer tragen zusammen mit der Eigentümergemeinschaft die Verkehrssicherungspflicht für das gemeinsame Eigentum - bestehend aus Fassade, Dach, Garten, Hof und Gehwegen.



Hier hat in der Regel der Verwalter eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für das Gesamtobjekt abgeschlossen. Für noch im Bau befindliche Immobilien gibt es eine Bauherren Haftpflichtversicherung. Kleinere Bauvorhaben auf schon versicherten Objekten sind in der Regel durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht mit abgedeckt.

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